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II.
Eine sehr beachtenswerte Zuschrift aus den Kreisen der
mittleren Brauereien an die „Tageszeitung für Brauerei".
Den Darstellungen des Herrn Zeitz-Meiningen „Er
höhung der Brausteuer und ihre Folgen" füge ich folgendes bei:
Die bayerische Konkurrenz trifftmindestens denmeiningischen
Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal im Kreise Saatfeld (Saale) in
gleicher Schürfe wie die koburg-meiningischen Landesteile in:
Westen Thüringens.
Die nächste bayerische Brauerei liegt 2 km von der nord
deutschen bzw. meiningischen Ortschaft Probstzella, eine zweite
befindet sich eine Wegstunde weiter entfernt.
Beide Brauereien sind erst vor einigen Jahren ohne jedes
örtliche oder inländische Bedürfnis vergrößert worden.
Diese und noch mehrere naheliegende bayerische Brauereien
suchen nun mit allen Mitteln und unter allerhand Konzessionen
in dem angrenzenden norddeutschen Gebiet ihren Absatz an
Bier zu vergrößern, während das uns infolge der hohen,
prohibitiv wirkenden bayerischen Eingangszölle trotz inehrfacher
Versuche, den Absatz nach Bayern auszudehnen, ganz un-
niöglich ist.
Infolge der sehr schroffen Konkurrenz darf daher eine Ver
schiebung der Übergangsabgabe zugunsten unserer Gegner nicht
erfolgen, denn sonst liegt die Gefahr weiterer Unterbietung im
Preise vor.
Die Behauptung des Herrn Staatssekretär Freiherrn von
Stengel, daß beim Einzelverkauf des BiereS pro Liter sich
ein Nutzen von 11,5 bis 37,7 Pf., im Mittel 25,6 Pf., ergeben
soll, trifft in der ganzen Gegend nicht zu.
Jedenfalls hat der Herr Staatssekretär aus hiesiger
Gegend keine Erkundigung eingezogen, und doch hätte ihn
als früheren Nachbarn diese Gegend besonders interessieren müssen.
Es möge zur weiteren Belehrung nachstehendes dienen.
In Gräfenthal und Umgebung wird überall das Bier pro
Liter mit 24 Pf. verkauft, ohne Gewährung von Trinkgeld,
das hier nicht üblich ist. Davon kommt auf den Wirt infolge
äußerst hoher Kommunalbiersteuer 6 Pf. Ausschankgeld, wovon
er alle Aufwendungen bestreiten muß.
Die Brauerei muß für den gewährten Preis von 15—18 Mk.
einschließlich Kommunalbiersteuer zum Teil sehr starke Biere
liefern. Auch die Kommunalbiersteuer von 1,53 Mk. auf das
Hektoliter Bier trügt die Brauerei. Leichtere Lagerbiere (nicht
sogenannte Einfachbiere) werden vielfach für 20 Pf. das Liter
verschleißt; beim Flaschenbier ist Pies sogar Regel.
Das geschieht in den Lokalen, in denen die eigentlichen
Biertrinker verkehren, welchen gutes kräftiges Vier nicht allein