fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

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und Beschwerden zu untersuchen und auch sonst die richtige Beob 
achtung des Gesetzes zu sichern. Diese Beamten sind ermächtigt, die 
Fabriken, Werkstätten und sonstigen Räumlichkeiten, die der Aus 
gabe und Annahme von Arbeit dienen, zu betreten und Einsicht 
in Lohnbücher, Listen von Heimarbeitern und sonstiges diesbezüg 
liches Material zu verlangen. Ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit 
war die Behandlung der Fälle, in denen die Nichtbeachtung der 
Mindestlohnsätze durch Unkenntnis des Gesetzes oder Mißverständ 
nis verursacht war. In diesen Fällen war es möglich, durch eine 
Revision der Stücklohnsätze rind durch die Bezahlung der zu wenig 
geleisteten Entgelte ohne gerichtliches Vorgehen zu einer Regelring 
zu kommen. Die rückständigen Löhne betrugen in einem Falle 
über 400 Mark, in einem anderen über 300 Mark, und die Unter 
nehmer wurden ermahnt, in Zukunft die richtigen Lohnsätze zu 
zahlen. Sehr scharf ist man hingegen da vorgegangen, wo der 
Versuch gemacht wurde, den Bruch des Gesetzes durch falsche Ein 
tragung in das Lohnbuch zu verdecken. Sv wurde in einem Falle 
eine Strafe von 300 Mark auferlegt, wozu noch fast 200 Mark 
Gerichtsunkosten und die Verpflichtung kam, 150 Mark zu wenig 
gezahlte Löhne nachzuzahlen. Diese Gerichtsurteile gingen seiner 
zeit durch alle bedeutenden 'englischen Blätter und mögen nicht 
wenig zu einer sorgfältigen Beachtung des gesetzlichen Lohnmini 
mums beigetragen haben. Trotzdem kann man sich angesichts der 
Erfahrungen der deutschen Schlichtungskommissionen für das Mili 
tärschneidergewerbe nicht eines gewissen Zweifels erwehren, ob die 
Lohnsätze Wohl wirklich durchgefichrt und nicht zahllose Ueber- 
tretungen ungekannt und ungesühnt geblieben sind. Doch sind die 
Verhältnisse fetzt, bei der Nnterlbrechung aller Beziehungen so un 
übersichtlich, daß man mit Analogieschlüssen nicht arbeiten darf und 
sich auf das Urteil Sachverständiger, wie der Antisweating League 
und der Gewerkschaften verlassen muß, und das lautet günstig. 
Auf dem Kongreß der Frauengewerkschaften im Jahre 1913, 
die über eine große Anzahl von Mitgliedern verfügen und denen 
hervorragende englische Sozialpolitikerinnen wie Miß Macarthur 
und Miß Tuckwell angehören, wurden die staatlich festgesetzten Min
	        
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