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und Beschwerden zu untersuchen und auch sonst die richtige Beob
achtung des Gesetzes zu sichern. Diese Beamten sind ermächtigt, die
Fabriken, Werkstätten und sonstigen Räumlichkeiten, die der Aus
gabe und Annahme von Arbeit dienen, zu betreten und Einsicht
in Lohnbücher, Listen von Heimarbeitern und sonstiges diesbezüg
liches Material zu verlangen. Ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit
war die Behandlung der Fälle, in denen die Nichtbeachtung der
Mindestlohnsätze durch Unkenntnis des Gesetzes oder Mißverständ
nis verursacht war. In diesen Fällen war es möglich, durch eine
Revision der Stücklohnsätze rind durch die Bezahlung der zu wenig
geleisteten Entgelte ohne gerichtliches Vorgehen zu einer Regelring
zu kommen. Die rückständigen Löhne betrugen in einem Falle
über 400 Mark, in einem anderen über 300 Mark, und die Unter
nehmer wurden ermahnt, in Zukunft die richtigen Lohnsätze zu
zahlen. Sehr scharf ist man hingegen da vorgegangen, wo der
Versuch gemacht wurde, den Bruch des Gesetzes durch falsche Ein
tragung in das Lohnbuch zu verdecken. Sv wurde in einem Falle
eine Strafe von 300 Mark auferlegt, wozu noch fast 200 Mark
Gerichtsunkosten und die Verpflichtung kam, 150 Mark zu wenig
gezahlte Löhne nachzuzahlen. Diese Gerichtsurteile gingen seiner
zeit durch alle bedeutenden 'englischen Blätter und mögen nicht
wenig zu einer sorgfältigen Beachtung des gesetzlichen Lohnmini
mums beigetragen haben. Trotzdem kann man sich angesichts der
Erfahrungen der deutschen Schlichtungskommissionen für das Mili
tärschneidergewerbe nicht eines gewissen Zweifels erwehren, ob die
Lohnsätze Wohl wirklich durchgefichrt und nicht zahllose Ueber-
tretungen ungekannt und ungesühnt geblieben sind. Doch sind die
Verhältnisse fetzt, bei der Nnterlbrechung aller Beziehungen so un
übersichtlich, daß man mit Analogieschlüssen nicht arbeiten darf und
sich auf das Urteil Sachverständiger, wie der Antisweating League
und der Gewerkschaften verlassen muß, und das lautet günstig.
Auf dem Kongreß der Frauengewerkschaften im Jahre 1913,
die über eine große Anzahl von Mitgliedern verfügen und denen
hervorragende englische Sozialpolitikerinnen wie Miß Macarthur
und Miß Tuckwell angehören, wurden die staatlich festgesetzten Min