Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Zur Durchführung des Gesetzes. 
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Frische behalten, die notwendig ist, um den obligatorischen allge 
meinen Unterricht der Volksschule mit Erfolg besuchen zu können. 
Das beste Urteil hierüber kann nie ein Gewerbeaufsichtsbeamier 
haben, sondern zunächst nur der Volksschullehrer selbst." 
Solche Worte beweisen zur Genüge, daß es sich bei dem aller 
dings auffälligen Mangel jeglichen Hinweises auf den Lehrer in den 
preußischen Ausführungsbestimmungen nicht darum gehandelt haben 
kann, den nicht nur ehrenvoll erworbenen, sondern ebenso not 
wendigen Anspruch auf Mitwirkung hintan zu halten oder gar aus- 
zuschalten. Hamburg, Bayern, Württemberg ziehen ihn heran. 
Es mag hier nebenbei eine Ausführung des Hildburghäuser 
Kreisblattes vom 10. Dezember 1903 wörtlich (!) wiedergegeben 
werden. Sie lautet: 
„Abg. Enders bringt bei dieser Gelegenheit auch 
das am 1. Oktober 1904 in Kraft tretende Kinder 
schutzgesetz zur Sprache und fragt an, inwieweit 
die Lehrer in den Bereich desselben hineingezogen 
würden. Bei Zuweisung von einer Art Polizei 
dienst andieLehrerdürftenfürdiesewohlSchwierig- 
kcitcn erwachsen, was Staatsrat Drinks zugibt und 
erklärt, daß nach dieser Seite hin die Tätigkeit der 
Lehrer nicht gestattet werde. Staatsrat Schaller erklärt sich 
nicht für befugt, in betreff der Lehrer Auskunft zu geben; im 
übrigen sei die Regierung jetzt schon bemüht, die Einführung des 
Gesetzes mit möglichster Schonung vor sich gehen zu lassen, 
wenngleich erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden seien." 
Nun, mag in den Ausführungsbestimmungen von Meiningen 
oder von Preußen das Wort „Lehrer" fehlen, die Meinung der 
deutschen Staatsvcrtretung und des Parlaments ist diejenige, welche 
in den Motiven und dem zitierten Ausspruch des Grasen von 
Posadowsky zum Ausdruck gelangte. 
Hinter den „Schulbehörden" steht jedesmal der Lehrer. Die 
„Schulaufsichtsbehörde" ist gewissermaßen der Schutzengel für Lehrer, 
die in Ortschaften mit einer Bevölkerung wohnen, welche ihnen zum 
Dank vielleicht die Fenster einwirft oder gar die Schädel einzu 
schlagen versucht.
	        
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