Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Durchführung des Gesetzes. 
tätigen Mädchen hier auf ein Mindestmaß beschränkt und die der 
betr. Knaben ist durch die Befürchtung der Eltern und Arbeitgeber, 
etwas „mit der Polizei zu tun zu kriegen", ebenfalls bedeutend herab 
gemindert. Es entspricht übrigens nicht den Tatsachen, wenn be 
hauptet wird, daß die Kinder dem Lehrer oder dem Rektor etwas 
vorlögen, denn sie wissen ganz genau, daß sie von ihren Mit 
schülern kontrolliert werden, wenn sie bei fremden Arbeit- 
gebern arbeiten oder etwa der Mutter in Austragediensten helfen. 
In Orten, wo die Schul- und Polizeibehörden gemeinsam an 
die Durchführung der Polizeiverordnungen herantraten, ist überhaupt 
schon manches erreicht worden. 
Wir bringen das Schema von Verzeichnissen, wie sie an jeder 
Schule bestehen könnten, für welche gewerbliche Kinderarbeit in 
Betracht kommt. Das sind, wie oft irrtümlich ange 
nommen wird, nicht die Schulen der Groß- und In 
dustriestädte, sowie der Jnd ustriegegenden allein, 
sondern auch des platten Landes, wo sich Einzel 
in dustrien ausbilden, wie z. B. die Korbflechterei, Besen- 
und Bürstenbinderei u. dgl. 
Das Verzeichnis I für Kinder, welche Arbeitskarten lösen 
müssen, ist vollständig gegeben. Ein Verzeichnis für Kinder ohne 
Arbeitskarte wäre durch Fortlassung der Spalten 6, 7 und 8 i leicht 
herzustellen. Im übrigen macht das Verzeichnis nicht Anspruch auf 
Gültigkeit für alle Orte oder Gegenden, es soll vielmehr nur einen 
Anhalt bieten und den Lehrer veranlassen, immer wieder nach 
zufragen. Eine vierteljährliche Aufstellung, und zwar 
zweimal nach Ablauf des ersten Monats nach Beginn 
des Schulquartals, nämlich am 1. Mai und 1. November, 
und zweimal nach Ablauf der längeren Ferien wäre 
aus schnltechnischen Gründen empfehlenswert. (Die Versetzung und 
Umschulung sind zu berücksichtigen.) 
Wir wissen wohl: Die Pädagogik läßt sich nicht in Verzeich 
nisse zwängen. Dem Erzieher kann und darf daher eine rein 
schematisierende Behandlung dieser für das Gedeihen 
seines Zöglings überaus wichtigen Frage nicht ge 
nügen. Jedenfalls muß aber ein genaues Verzeichnis
	        
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