Vorwort.
Y
gangenen Verordnungen des Bundesrats und durch das Erscheinen
der übrigen Kommentare zum Kinderschutzgesetz notwendig geworden
waren. Die Kommentare von Rohmcr, Spangcnbera, v. Rohrscheidt,
Neukamp und Zwick sind benutzt und überall zitiert worden.
Möge dem Buch, welches nach so kurzer Zeit des Erscheinens
zu einer zweiten Auflage kommt, die Gunst, welche ihm zuteil ge
worden, auch fürderhin beschieden sein.
Berlin-Rixdorf, im Januar 1804.
M. v. Schulz.
Konrad Agahd.