Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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das ihnen ausreichenden Lebensunterhalt gewährt. Bei dem rein 
agrarischen Charakter des Grabfeldes ist es erklärlich, daß bei der 
Heirat beide Teile, wenn sie aus dem nämlichen Orte oder aus der 
nahen Nachbargemeinde stammen, fast ausschließlich Grundvermögen mit 
in die Ehe bringen. So kommt nun wieder ein Gut zustande, das 
dem jungen Ehepaare vorläufig zu leben gibt. Durch Streichen von 
Grundstücken, durch Hinzukommen der Auszugsäcker beim Tode der 
Eltern usw. wächst das Gut allmählich an, daß es auch die zahlreicher 
gewordene Familie zu ernähren vermag. Die so vollendete, in ihrer 
Entwickelung fertige Besitzgröße wird etwa 20—30 Jahre unter den 
größeren Gütern erscheinen, dann wird sie wieder in so viel Teile, als 
Kinder vorhanden sind, zerlegt. Ein ewiger Kreislauf! 
Diesen Entwickelungsgang der einzelnen Besitzgröße läßt die 
Statistik erkennen. Es ist nun ganz natürlich, daß die Zahl der Besitz 
einheiten zwischen 1—5 ha so groß ist; denn immer wird die Zahl 
der einzelnen Grundstücksanteile, die die Kinder bei der Teilung er 
halten, größer sein als die der fertigen Güter. So erscheint also in 
der Statistik der Grundbesitz der Kinder, die abgeteilt und noch nicht 
oder erst kurz verheiratet sind, in den ersten Reihen der Tabelle. Treibt 
eines der Kinder im Orte ein Gewerbe, so veräußert es seinen Grnnd- 
stücksanteil nicht, sondern bewirtschaftet ihn selbst. Daraus erklärt sich 
die große Zahl der Gewerbetreibenden mit kleinem Grundbesitz. Haben 
die Ehegatten nicht allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart, so ist deren 
Grundbesitz rechtlich getrennt, wenn er auch wirtschaftlich von einem 
Betrieb umfaßt wird. Soviel im allgemeinen. 
Die Größe des Durchschnitts-Grundbesitzes hängt in den einzelnen 
Orten von den besonderen Verhältnissen ab. Je fruchtbarer und wert 
voller der Boden ist, je mehr Gewerbe oder sonstigen Verdienst es gibt, 
je dichter die Bevölkerung ist, desto kleiner wird die Besitzeinheit sein. 
So ist es in Saal und Aubstadt der fruchtbare Boden, aber auch die 
dichte Bevölkerung, in Königshofen das zahlreiche Gewerbe, was Ein 
fluß auf die Besitzgröße hat. Der Durchschnittsbesitz ist in Gemeinden, 
deren Bewohner den Grund und Boden ganz in Händen haben, wie 
z. B. in Althansen, Großeibstadt, Herbstadt, Merkershausen, größer als 
da, wo umfangreiche Rittergüter den wertvollsten Bestandteil der 
Markung absorbiert haben, wie z. B. in Höchheim, Jrmelshauscn, 
Waltershansen. 
In neuerer Zeit ist man bäuerlicherseits mit Erfolg bestrebt, ge 
meinschaftlich den Kauf von großen Gütern zu bewerkstelligen. 
Im Jahre 1892 wurden 133 ha von dem freiherrlich von 
Feilitzsch'schen Gut in Waltershausen losgelöst; es bildete sich zur Er 
werbung dieses Grundbesitzes eine Genossenschaft mit unbeschränkter
	        
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