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das ihnen ausreichenden Lebensunterhalt gewährt. Bei dem rein
agrarischen Charakter des Grabfeldes ist es erklärlich, daß bei der
Heirat beide Teile, wenn sie aus dem nämlichen Orte oder aus der
nahen Nachbargemeinde stammen, fast ausschließlich Grundvermögen mit
in die Ehe bringen. So kommt nun wieder ein Gut zustande, das
dem jungen Ehepaare vorläufig zu leben gibt. Durch Streichen von
Grundstücken, durch Hinzukommen der Auszugsäcker beim Tode der
Eltern usw. wächst das Gut allmählich an, daß es auch die zahlreicher
gewordene Familie zu ernähren vermag. Die so vollendete, in ihrer
Entwickelung fertige Besitzgröße wird etwa 20—30 Jahre unter den
größeren Gütern erscheinen, dann wird sie wieder in so viel Teile, als
Kinder vorhanden sind, zerlegt. Ein ewiger Kreislauf!
Diesen Entwickelungsgang der einzelnen Besitzgröße läßt die
Statistik erkennen. Es ist nun ganz natürlich, daß die Zahl der Besitz
einheiten zwischen 1—5 ha so groß ist; denn immer wird die Zahl
der einzelnen Grundstücksanteile, die die Kinder bei der Teilung er
halten, größer sein als die der fertigen Güter. So erscheint also in
der Statistik der Grundbesitz der Kinder, die abgeteilt und noch nicht
oder erst kurz verheiratet sind, in den ersten Reihen der Tabelle. Treibt
eines der Kinder im Orte ein Gewerbe, so veräußert es seinen Grnnd-
stücksanteil nicht, sondern bewirtschaftet ihn selbst. Daraus erklärt sich
die große Zahl der Gewerbetreibenden mit kleinem Grundbesitz. Haben
die Ehegatten nicht allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart, so ist deren
Grundbesitz rechtlich getrennt, wenn er auch wirtschaftlich von einem
Betrieb umfaßt wird. Soviel im allgemeinen.
Die Größe des Durchschnitts-Grundbesitzes hängt in den einzelnen
Orten von den besonderen Verhältnissen ab. Je fruchtbarer und wert
voller der Boden ist, je mehr Gewerbe oder sonstigen Verdienst es gibt,
je dichter die Bevölkerung ist, desto kleiner wird die Besitzeinheit sein.
So ist es in Saal und Aubstadt der fruchtbare Boden, aber auch die
dichte Bevölkerung, in Königshofen das zahlreiche Gewerbe, was Ein
fluß auf die Besitzgröße hat. Der Durchschnittsbesitz ist in Gemeinden,
deren Bewohner den Grund und Boden ganz in Händen haben, wie
z. B. in Althansen, Großeibstadt, Herbstadt, Merkershausen, größer als
da, wo umfangreiche Rittergüter den wertvollsten Bestandteil der
Markung absorbiert haben, wie z. B. in Höchheim, Jrmelshauscn,
Waltershansen.
In neuerer Zeit ist man bäuerlicherseits mit Erfolg bestrebt, ge
meinschaftlich den Kauf von großen Gütern zu bewerkstelligen.
Im Jahre 1892 wurden 133 ha von dem freiherrlich von
Feilitzsch'schen Gut in Waltershausen losgelöst; es bildete sich zur Er
werbung dieses Grundbesitzes eine Genossenschaft mit unbeschränkter