Metadata: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Lettland 
Vetitland. 
Bertragsverhältnis: 
Vertrag zur Regelung der wirtfhHaftlichen Beziehungen 
zwifdghen Deutfdland und Lettland ‚vom 28. Juni 1926. 
Sn Kraft feit dem 1. 12, 26. Auf Grund des BVertranes 
Tedgenfeitiage Meiltbeaqlinitiaung. 
Zölle: 
Der Tarif enthält SGemwicht3zölle. Die VBerzolung erfolgt 
nach dem Keingeiwicht, foweit im Tarif nichtS anderes DDT- 
gefchrieben wird. Der Tarif it ein allgemeiner (autonomer), 
neben dem ein Vertragstarif nur für eine geringe Zahl 
von MWarengattungen befteht. Die Zowljäße find im SGold- 
franfen (Lat3) fejltgefebt. Die Entrichtung der Zölle erfolgt 
im Tettländifchen Rubeln nach einem veränderkichen Umrech- 
mungStiurs. 
Deuticdhe Konfulate: 
Riga (G), Libau (K). 
Selhäftsiprache: 
Tettifch, deutfch und rufifch. 
Berfandvorfchriften. 
Begleitpapiere zu BaHnfendungen: , 
1 deutfcher Frachtbrief biS zur oftiprenßifchen Umbchand- 
Iungsftation, 1 internationaler Frachtbrief für den Weiter: 
IranSport, 1 nachträgliche Verfügung für die Weiterfendung 
a BeftimmungsSitation, 1 arüner fatiftifcher Anmelde- 
ein. 
Segleitpapiere zu Boftfendungen: 
1 MustandSpakeikarte, 1 fiat, Anmeldefchein, 2 deutfch-eng- 
LÜch-französfifche, bei Leitung über Litauen 3 deutfche, eng- 
liche oder franzöfiiche ZollinhaltserfNärungen. 
Stachtvorfchriften: . 
Der Wbjender kann auch in ver nachträglichen Verfügung 
Beantragen, daß die Austellung Des internationalen 
Hrachtbriefes durch die Deutiche Umbehandlungsitation in 
feinem Auftrage. borgenommen wird. Zranfatur oder Ueber- 
weifung nach Wahl des Verfender3. Teilfrankatur ft für 
einen beftimmten Betrag oder bi3 zur Grenze des VBerfjand- 
Tandes zu(äffig. Nadnabhme ft zuläffig in Währung des 
Verfandlandes, jedoch, keine Barvorfchitffe. Nachträgliche 
Auflage oder Nenderung der Nachnahme, ferner Deklaration 
des Intereffes an der Lieferung ft wicht zuläffig. Der Ber- 
jender hat den Transportwveg vorziufehreiben. AI Umbe- 
Dandlungsftation fommt Röniasberg Hauptbahnhof (nur 
lebende Tiere und Filgut), Königabera Oft (Fradhtaut) 
Dder Injterburg in Frage. Da der Eingang von Sen- 
dungen nur den Empfängern mitgeteilt wird, menn die 
Adreife bekannt und die Benachrichtigung vom Abjender im 
Srachtbrief beantragt iit, fo embpfichlt e3 fi, die An- 
IOriften der Empfänger genau anzugeben und gleichzeitig 
Im Frachtbrief vorzuichreiben, meiche Art der Benach- 
Mchtiqgung (durch die Roft {Oriftlich oder telegraphijch, Durch 
Ferniprecher ober durch befonderen Boten) gewünfcht wird. 
Deutich-Litauifche Grenzübergangsftat onen: 6 yYydifuhnen 
—Wirbalis, Tiljit—Bajegiat. Litauifh-Lettifche Grenzüber- 
SANASÜationen: Xoniafis- Meitene, Wbeliai—Griba. 
IrfprungSzeugniffe: 
Kür Waren, die den Zoljägen des VBertagStarifs unter- 
ftegen, find YrjprungsSzeuaniffe vorzulegen. Die Urfprunas- 
zeugniffe, welche von Deutfchen Handelskammern, 3olbehör- 
den Gemwerbelammern, Handiverfäfammern oder Polizei: 
behörden ausgeftellt find, merdem in Lettland alZ gültig an- 
ertannt. Die Beglaubigungen dürfen fig lediglich auf 
wide Waren beziehen, die in dem betreffenden Lande er- 
zeugt worden find; nicht aber auf Tranfitiwvaren, In Den 
Beuguiffen ind die Zahl der Warenpackjtücke (in Ziffern 
und Buchfktaben) ihre Zeichen und Nummern, Das Roh- und 
das KReingeicht (ir Ziffern und Bauchftaben), die Art Der 
Ware nach deren handelSüblicher und technwifcher Bezeich- 
mung anzuachen, fomie weitere Angaben zur machen, falls 
lich deren NMotmwendiakeit auS den Beftimmungen und dem 
Inhalt Des bheir, HandelSvertrag3 ergibt. Kür Yranfit- 
waren, die in ausländifchen Zollämtern gelagert Haben, {ft 
aine Beftätigung vorzulegen, aus wer hHerboraeht, daß Die 
betreffenden Waren tatfächlich in einem Zollamt gelagert 
Gaben und nicht bereit3Z im freien Berfehr gebracht worden 
111. 
3olfinhaltserkärungen: 
SKedes aus dem Auskande ins Keich kommende Poftpaket 
nNnuß von einer doppelt auSgefertigten ZoNinhHaltserflärung 
begleitet fein. Die Inhalktserfärung wird vom Abfender 
de8 Yaket3 verfaht und dient al3 Urkunde für Die Be- 
Äichtiqgung der Ware. 
Die Zollinhaktserklärung muß eine genaue Angabe des 
Ynhaltz enthalten, und zivar nach der Gattung Der Um dem 
Batet befindlichen SGegenjtände gemäß ihrer HandekZübkichen 
Bewennung, fomwie nach Menge und Gewicht, 
Koitpakete, die nur mit einer ZollinhHaltserflärung ein- 
yeführt werden, oder mit einer folchen, weiche die qefotDer- 
ten Angaben nicht enthält, desaleichen mit einer Zolinhalts- 
zrfärung ohne Siegel (oder Plomben) des Abfender2, 
\Yerben ins Matesland zurückrefandt. 
3olffakturen: ® 
ur Verzolungszwede müfjffen befonDdere Bollfakturen in 
zwei Eremplaren eingereicht merde, Die bon Den Lieferanten 
auszuftellen, mit den Firmenjtempel zu verfeben und hand: 
fOriftlich zur unterzeichnen find. 
Die Faktareımn müffem Marken, Nummern, Berpackungs- 
art umd Brutto: und Nettogemicht jedes einzelnen Aollis 
aufhalten, außerdem muß der InHakt jedes Rolli3 nach 
Stückzahl und Material der Ware genau angegeben werden, 
Handelt e8 fich um Waren verfehiedener Gattung, jo ift für 
jede Ware das NMertogetwicht mit innerer Verpadung und 
Ua8 reine NMettogewicht befonderS anzuführen. Sm Übrigen 
vermeifen wir auf nähere Angaben im Zolltarif. Bei 
zrößeren Sendungen find entfprechende Mufftellunmgen ein- 
zureiden. In dem Zollfakturen find auch die Preife der 
Waren anzugeben. 
Die Angaben find abfolut zuverläffig zu Machen, Da 
Nobmeichungen des ZollbefundeS von der Haktura mit Aoll- 
trafen belegt werden. N . , 
Die Angaben in dew Zolljakturen müffen mit den An- 
gaben in Den Berfandvorfhriften und Demw Deklarationen 
auf ben Frachthriefen bezw. Konnoffementen aenau üÜberein- 
timmen. 
Seryadung: . . 
Diefe muß befonder8 forgfältig und dauerhaft fein. Bet 
Wertpaketen find fefte Golzkijten oder Umhülungen mit 
Harter Leinwand zu verwenden. Bei Sendungen über Lübec 
UND Stettin muß die Berpachung den Anforderungen Der 
Seeheförderung entfpredhen. Pappfkäjten und Hokzkijten aus 
dilnnen Brettern find bei Beförderung auf Dem Seewege 
Dit genügend mitbderftandSfähig. Die Sendungen miüffen 
Ur Siegel im gutem Siegellact oder durch Plomben ge 
dörig verfchloffen fein. Siegelmarkenverfchluß genügt nicht. 
Sonfulatsfatturen: . 
€8 find feine Konfulatafakturen erforbderfich. 
3ollnorichriften fiehbe nächite Seite.
	        
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