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Schiedsrichter der fehlenden Klasse durch das Los in der betreffenden Liste
geschieht oder von Amtswegen durch einen Beamten vorgenommen wird,
oder dadurch daß das Kollegium nur mit den Vertretern der nicht renitenten
Klasse arbeitet. — Die vom Arbeitsamt befragten Körperschaften sind meist
für das System der Auslosung.
4. Die Wahl zu den Schiedsgerichten wird den Vertretern der beiden
beteiligten Klassen, Handels- und Arbeitskammern, Unternehmer- und Arbeitervereinigungen
statt den betreffenden Wahlkörpern selbst anvertraut. — In
der Enquete des Arbeitsamtes wurde dieser Vorschlag mit geringer Majorität
verworfen.
Der von der Kammer in Erwägung genommene Entwurf
wurde unter Zustimmung der Regierung auf Vorschlag des Abg.
Cabrini derselben Kommission zur Prüfung übergeben, die bereits
den Gesetzentwurf über den Arbeitsvertrag geprüft und darüber
berichtet hatte. Sie beriet ihn mit diesem und dem Antrag
Baccelli über die Einsetzung von landwirtschaftlichen Schiedsgerichten
zusammen.
Das Oberarbeitsamt, das berufen war, auf Grund eines
Berichts des Abg. Turati über diesen Entwurf und die Ergebnisse
einer vom Arbeitsamt ausgeführten Enquete zu berichten,
schlug einige Andeutungen vor und drückte den Wunsch aus, das
Parlament möge das im Gesetz über den Arbeitsvertrag vorgesehene
Rechtsverfahren mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vervollständigen
und in Übereinstimmung bringen, ferner solle der
icht minder eilige Gesetzentwurf über die landwirtschaftlichen
Schiedsgerichte möglichst schleunig geprüft und zur Beratung gebracht
werden.
Der Berichterstatter, Abg. Turati, faßte in seiner Einleitung
den Geist des Reformwerkes in der sozialen Gesetzgebung wie folgt
zusammen x ):
„Der Weg, den der Siegeszug der Reformen gemacht hat, ist gut, ja
er ist sogar der einzig gute, unter der Bedingung, daß man ihn durchmessen
kann und will. Sicherlich stellen sich noch viele Hindernisse in den Weg, die
Unbildung und Erschöpfung der Massen, die Kompliziertheit der Aufgabe, die
Gewohnheit der unfruchtbaren und lärmenden Proteste, die, wie der Alkohol,
st Filippo Turati: I Tribunali del Lavoro (Roma, Tipografia Nationale,
1904).