Full text : Die italienischen Arbeitskammern

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aus  fünf  Mitgliedern,  die  das  Komitee  aus  feiner  Mitte  wählt,
und  ist  nach  Ablauf  eines  Jahres  wieder  wählbar.  Die  Mitglieder ­
  werden  für  ihre  Teilnahme  an  den  monatlichen  Sitzungen
entschädigt,  der  Präsident,  Schatzmeister  und  der  Sekretär  erhalten
5  Fr.,  2  Fr.  mehr  als  die  Mitglieder,  für  jede  Sitzung.  Ihre
Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  die  Sorge  für  die  Beobachtung  des
Reglements,  richtige  Verwaltung  der  Finanzen  und  des  Archivs  re.
Als  oberstes  Organ  der  Kammer  erstattet  es  an  den  Staatsrat
einen  Verwaltungsbericht.
Da  die  Kammer  in  erster  Linie  Arbeitsnachweis  ist,  hat  sie
ein  reges  Interesse  an  der  Regelung  der  Arbeitsvermittlungsstellen
(Bureaux  de  placement  payants),  die  zum  Nachteil  der  Arbeitsuchenden ­
  auch  in  Genf  bestehen.  Ihre  dahinzielenden  Forderungen, ­
  die  sie  seit  1899  immer  wieder  erhoben,  haben  noch  keine
Berücksichtigung  gefunden?)  Seitens  der  Stadt  hat  die  Tätigkeit
der  Kammer  durch  Überweisung  eines  Zuschusses  von  2000  Fr.
eine  Anerkennung  erfahren.  Seitdem  hat  eine  Sekretärin  Anstellung ­
  finden  können.
Obwohl  die  ersten  Anregungen  zur  Errichtung  einer  Arbeitskammer ­
  oder  Börse  von  der  Arbeitervereinigung  (Federation
ouvriere)  ausging,  verhält  diese  sich  jetzt,  nebst  anderen  Syndikaten,
der  Kammer  gegenüber  ablehnend;  man  wünscht  von  dieser  Seite,
daß  das  Komitee  der  Kammer  aus  direkten  Wahlen  hervorgehen  soll.
Man  hält  ein  Komitee,  wie  es  nach  den  Statuten  gewählt  wird,
für  zu  abhängig  vom  Staat,  und  vom  Staat  will  man  nichts
haben.  Aus  diesen  und  einigen  anderen  ebenso  nichtigen  Gründen
halten  diese  Arbeiterorganisationen  ihre  Versammlungen  nicht  in
den  Räumen  der  Kammer  ab  und  erschweren  ihr  ihre  Tätigkeit.
Die  Jahresberichte  beschränken  sich  im  wesentlichen  auf  die
Entwicklung  des  Arbeitsnachweises.  Die  Auskunftsstelle  hat  mit
den  Jahren  regeren  Zuspruch  gefunden.
Die  Arbeitskammer  ist  demnach  Arbeitsnachweis  und  Auskunftsstelle, ­
  also  Arbeitsamt  und  Arbeitssekretariat.
y  Vgl.  Rapport  annuel  du  comite  d’administration  pour  l’annee
1902.  —  Plainpalais.  Gen&ve  1903.
            
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