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aus fünf Mitgliedern, die das Komitee aus feiner Mitte wählt,
und ist nach Ablauf eines Jahres wieder wählbar. Die Mitglieder
werden für ihre Teilnahme an den monatlichen Sitzungen
entschädigt, der Präsident, Schatzmeister und der Sekretär erhalten
5 Fr., 2 Fr. mehr als die Mitglieder, für jede Sitzung. Ihre
Tätigkeit erstreckt sich auf die Sorge für die Beobachtung des
Reglements, richtige Verwaltung der Finanzen und des Archivs re.
Als oberstes Organ der Kammer erstattet es an den Staatsrat
einen Verwaltungsbericht.
Da die Kammer in erster Linie Arbeitsnachweis ist, hat sie
ein reges Interesse an der Regelung der Arbeitsvermittlungsstellen
(Bureaux de placement payants), die zum Nachteil der Arbeitsuchenden
auch in Genf bestehen. Ihre dahinzielenden Forderungen,
die sie seit 1899 immer wieder erhoben, haben noch keine
Berücksichtigung gefunden?) Seitens der Stadt hat die Tätigkeit
der Kammer durch Überweisung eines Zuschusses von 2000 Fr.
eine Anerkennung erfahren. Seitdem hat eine Sekretärin Anstellung
finden können.
Obwohl die ersten Anregungen zur Errichtung einer Arbeitskammer
oder Börse von der Arbeitervereinigung (Federation
ouvriere) ausging, verhält diese sich jetzt, nebst anderen Syndikaten,
der Kammer gegenüber ablehnend; man wünscht von dieser Seite,
daß das Komitee der Kammer aus direkten Wahlen hervorgehen soll.
Man hält ein Komitee, wie es nach den Statuten gewählt wird,
für zu abhängig vom Staat, und vom Staat will man nichts
haben. Aus diesen und einigen anderen ebenso nichtigen Gründen
halten diese Arbeiterorganisationen ihre Versammlungen nicht in
den Räumen der Kammer ab und erschweren ihr ihre Tätigkeit.
Die Jahresberichte beschränken sich im wesentlichen auf die
Entwicklung des Arbeitsnachweises. Die Auskunftsstelle hat mit
den Jahren regeren Zuspruch gefunden.
Die Arbeitskammer ist demnach Arbeitsnachweis und Auskunftsstelle,
also Arbeitsamt und Arbeitssekretariat.
y Vgl. Rapport annuel du comite d’administration pour l’annee
1902. — Plainpalais. Gen&ve 1903.