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2. Arbeitskammer in Zürich.
Die Arbeiterunion Zürich unterhält unter dem Namen
Arbeitskammer r ) ein ständiges Sekretariat, das die Aufgabe hat,
Auskunft zu erteilen, die berufliche Organisation und die politische
Agitation zu fördern, Erhebungen über die soziale Lage der
arbeitenden Klassen zu veranstalten, den Vollzug der Arbeiterschutzgesetze
zu überwachen. Laut Statut vom Jahre 1901 bilden
die politischen Vereine, Bildungs- und allgemeine Arbeitervereine
der Stadt Zürich, soweit sie auf dem Boden der Sozialdemokratie
stehen, und die Gewerkschaften den Verband „Arbeiterunion Zürich".
Augenblicklich gehören ihr 75 gewerkschaftliche und politische
Organisationen an. Die laufenden Geschäfte werden durch zwei
ständige Sekretäre erledigt. Es wurden vom 1. April 1901 bis
zum 31. Dezember 1902 im Sekretariat 20237 Auskünfte erteilt
an 3862 männliche und 1337 weibliche Personen, von denen
1322 organisiert und 3877 nicht organisiert waren. Es handelte
sich hierbei um Fragen aus dem Strafrecht, Zivilrecht und Prozeß
und solche aus dem gewerblichen und täglichen Leben. Mitglieder
der Arbeiterunion zahlen keine Taxen und Gebühren, sondern
ersetzen nur die Barauslagen. In dem Reglement für das
Sekretariat heißt es: „Der auskunfterteilende Sekretär hat die
nicht organisierten Auskunftsuchenden zum Beitritt in die Organisation
anzuhalten beziehungsweise sie darauf aufmerksam zu
machen, daß sie auf Grund besonderer Übereinkommen mit den
Organisationen ihren Beitritt in einen der Arbeiterunion angehörenden
Verein sofort im Sekretariate vollziehen können. Auskunftsuchende,
die in einem zweiten Falle vorsprechen, ohne sich
inzwischen der Organisation angeschlossen zu haben, sind vom
Sekretär abzuweisen." Die Arbeitsvermittlung geschieht durch das
seit 1900 bestehende städtische Arbeitsamt.
0 Die Arbeitskammer der Stadt Zürich vor dem großen Stadtrat
von Zürich. Rede von H. Greulich, Schweiz. Arbeitersekretär. Zürich 1899.