Object: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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nachten eine Arbeitszeit bis zu 10 Stunden zu. Es hat sich 
herausgestellt, daß dies überflüssig ist, daß ein Bedürfnis hierfür 
keineswegs vorliegt. Und so ist in vielen Städten nur an den 
beiden letzten oder gar nur am allerletzten Sonntag vor Weih 
nachten die volle Ausnutzung gestattet. Überall hat sich diese 
Einschränkung bewährt, obwohl man vor 13 Jahren noch nicht 
an die Möglichkeit glaubte, eine solche Verkürzung durchsetzen zu 
können. 
Der „Konfektionär", gewiß ein Blatt, das die Interessen der 
Prinzipale mit besonderem Nachdruck vertritt, erklärte mit Bezug 
auf die Erörterungen über erweiterte Sonntagsruhe im Berliner 
Magistrat (Nr. vom 3. September 1903): „Das kaufende Publi 
kum macht schon jetzt seine Einkäufe nur in seltenen Fällen am 
Sonntag und wird sich an den völligen Sonntagsschluß auch ge 
wöhnen. ... Die Engrosgeschäfte sollten überhaupt nicht, wenn 
nicht Hochsaison ist oder nicht besondere Umstände vorliegen, am 
Sonntag öffnen." Am 14. Mai 1903 hatte dasselbe Blatt bereits 
geschrieben: „Es ist zu hoffen, daß die Anregung der Gewerbe 
deputation auf fruchtbaren Boden fällt und die Einführung der 
Sonntagsruhe auch wirklich Tatsache wird. Man kann wohl 
sagen, daß die Sonntagsarbeit in mindestens neun Zehnteln aller 
in Betracht kommenden Geschäfte völlig entbehrlich ist und in dem 
anderen Zehntel zum allergrößten Teil entbehrlich. Gearbeitet 
wird an den Sonntagen in der Mehrzahl der Geschäfte doch nicht." 
Ebenso schrieb der „Manufakturist", ein Prinzipalsblatt, 1900: 
„Die Inhaber von Ladengeschäften aller Geschäftszweige in Cleve 
hatten zur Besprechung über zweckentsprechende Verlegung der vom 
Gesetz freigegebenen Sonntage eine Versammlung anberaumt. 
Einstimmig war das Urteil, daß das anfänglich so mißtrauisch 
aufgenommene Gesetz über die Sonntagsruhe höchst segensreich 
gewirkt habe. Von verschiedenen Seiten wurde auch der Wunsch 
nach einer strengeren Handhabung der Sonntagsruhe laut." 
Bezeichnend ist folgender Vorgang: Die Gewerbedeputation 
des Berliner Magistrats bat die Handelskammer und die Ältesten 
der Kaufmannschaft um ein Gutachten über die Sonntagsruhe.
	        
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