Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Verband Deutscher Handlungsgehülfen zu Leipzig. 
Gelegentlich der Beratungen, die im Jahre 1899 in der 
16. Reichstagskommission über Abänderung der Gewerbeordnung 
stattfanden, wurde von einem Kommissionsmitglied ein Antrag 
auf Abänderung des § 105 b gestellt, um eine 
Erweiterung der Sonntagsruhe 
herbeizuführen. 
Damals erklärte der Vertreter der Regierung nach dem 
Kommissionsbericht (Drucks, des Reichstags Nr. 393, 1898/99): 
Bevor an Änderungen und Erweiterungen der Sonntags 
ruhe-Bestimmungen herangetreten werden könne, feien umfang 
reiche Erhebungen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit 
der angeregten Änderungen erforderlich. Auch sei es durchaus 
nicht angängig, die Änderungen von Punkt zu Punkt vorzu 
nehmen, je nachdem hier und da Klagen und Wünsche mehr oder 
weniger lebhaft vorgebracht würden, sondern es müsse dann das 
gesamte Gebiet der Sonntagsruhe-Bestimmungen einheitlich auf 
seine Revisionsbedürftigkeit nachgeprüft werden. 
Der Kommissionsbericht enthält dann weiter die Stelle: 
Im Anschluß an diese Ausführungen gab der Vertreter der 
verbündeten Regierungen die Zusicherung, daß Erhebungen über 
die Revisionsbedürftigkeit der Sonntagsruhe-Bestimmungen in 
die Wege geleitet werden sollten, nach deren Abschluß dem Reichs 
tage ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen würde. 
Bei der Beratung des Etats des Reichsamts des Innern 
hat nun neuerdings Staatssekretär Graf v. Posadowsky die Er 
klärung abgegeben, daß im Reichsamt des Innern Vorarbeiten 
für eine neue Regelung der Sonntagsruhe im Werke feien und 
das Resultat derselben im Laufe der nächsten Tagung dem Reichs 
tage vorgelegt werden sollte. 
Nach den von unserem Verbände gemachten Erfahrungen
	        
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