Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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ausgeschlossen. Aber vielfach kann innerhalb dieser Zeit nur mit 
großer Schwierigkeit die kirchliche Pflicht erfüllt werden. In 
Breslau z. B. und an vielen anderen Plätzen sind für die Be 
schäftigung im Handelsgewerbe die Stunden von 7—9 und von 
11—2 Uhr freigegeben; die dazwischenliegenden Stunden von 
9—11 Uhr werden durch den Hauptgottesdienst fast ganz aus 
gefüllt, so daß ein Angestellter, der es mit seinen religiösen wie 
mit seinen geschäftlichen Pflichten ernst nimmt, Mühe hat, recht 
zeitig zum Gottesdienst und rechtzeitig wieder zum Geschäft zu 
kommen, namentlich wenn letzteres weiter von der Kirche ent 
fernt liegt. Das ist aber in großen Städten häufig der Fall. 
Dabei bleibt ihm meistens nicht einmal soviel, um außerdem noch 
einen Imbiß einzunehmen. Will er diesem Zwiespalt aus dem 
Wege gehen, so kann er dieses nur erreichen, wenn er schon um 
6 Uhr des Morgens den Frühgottesdienst besucht, so daß er also 
an Sonn- und Festtagen seine Nachtruhe noch früher beenden 
muß als an jedem anderen Tage. Übrigens gibt es viele kleinere 
Orte, an denen ein Frühgottesdienst gar nicht besteht und auch 
nicht eingerichtet werden kann. — Im westlichen Deutschland 
liegen die Verhältnisse allerdings günstiger. 
Von den geschilderten Unbequemlichkeiten und Konflikten ab 
gesehen, wird man aber nicht leugnen können, daß die ange 
führten Verhältnisse manche, die einen weniger gefesteten Charakter 
besitzen, von der regelmäßigen oder auch nur öfteren Erfüllung 
ihrer religiösen Pflichten abhalten und auf den Weg religiöser 
Gleichgültigkeit bringen. 
Nach dieser Richtung hin ist offenbar der Zweck des Ge 
setzes nur unvollkommen erreicht worden, wenngleich wir auch 
freudig anerkennen wollen, daß dasselbe vielen wenigstens die 
Möglichkeit zum Besuche des Gottesdienstes an Sonn- und Feier 
tagen gegeben hat. 
In zweiter Linie fordern wir die Erweiterung der Sonntags 
ruhe aus sozialen Gründen. In dem vorhin angeführten, 
an vielen Orten sich wiederholenden Beispiele ist der Angestellte 
von 7 Uhr morgens an auf dem Posten. Tritt dann um 2 Uhr 
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