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— zur Herbeiführung und Förderung gesetzgeberischer Schritte
schon bisher ausgeübt hab
In einer Eingabe des Deutschen Verbandes Kaufmännischer
Vereine vom 12. Dezember 1890 (diesem Verbände gehörten da
mals 45 Vereine mit rund 57 000 Mitgliedern an, wovon 30 000
auf unsern Verein entfielen) haben wir uns an der Forderung
einer Reichsenquete über die soziale Lage des deutschen Kauf
mannsstandes beteiligt und im Punkt li dieser Forderungen auch
eine Untersuchung über die gewährte Sonntagsruhe beantragt.
Aus einer Eingabe, die unser Verein unterm 21. Dezember
1891 an den Senat der freien und Hansestadt Hamburg gerichtet
hat, möchten wir die Eingangsworte hervorheben:
„Von jeher ist die unterzeichnete Verwaltung für
eine Beschränkung derSonntagsarbeitiu den kauf
männischen Geschäften eingetreten. Auf Grund der von
ihr gemachten Erhebungen und Erfahrungen erachtet sie es auch
für die hiesigen eigenartigen Geschüstsverhältnisse, — die von dem
gewaltigen Schiffahrts- und sonstigen Verkehre, sowie von der Lage
Hamburgs unmittelbar zwischen den nicht zum Hamburger Gebiete
gehörigen Städten Altona-Ottensen und Wandsbek, allerdings
wesentlich abhängig sind, — durchaus für empfehlenswert, die laut
Gesetz zulässige 5 ftünbige Sonntagsarbeit in kaufmännischen Ge
schäften aus höchstens 3 Stunden zu beschränken.
„Für unbedingt nötig hält sie es ferner, daß behördlicherseits
die Tageszeit, bis zu der die Sonntagsarbeit höchstens ausgedehnt
werden darf, derart festgesetzt wird, daß der Sonntagnach
mittag frei bleibt."
Zum Schlüsse wird der dringenden Bitte Ausdruck gegeben:
„Daß in Hamburg alle kaufmännischen Geschäfte an Soun-
und Festtagen — mit den im Gesetze vorgeschriebenen Ausnahmen
— spätestens 1 Uhr nachmittags geschlossen werden müssen; und
daß Handlungsgehilfen und Lehrlinge an den bezeichneten Tagen
nicht über drei Stunden hinaus beschäftigt werden dürfen."
In der Jahresversammlung des Deutschen Verbandes Kauf
männischer Vereine vom 6. bis 8. Juni 1891 in Braunschweig