Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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„Der  Deutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  nimmt  mit
Bedauern  von  Mitteilungen  Kenntnis,  nach  welchen  durch  die
Ausführung  der  reichsgesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Sonntagsruhe ­
  im  Handelsgewerbe  in  einzelnen  Gebieten  des  Reichs
die  volle  Verwirklichung  der  ausgesprochenen  gesetzgeberischen  Absicht, ­
  den  Hilfskräften  im  Handelsgewerbe  eine  ausreichende  und
zweckentsprechende  Sonntagsruhe  zu  sichern,  vielfach  beeinträchtigt ­
  wird.
Derselbe  beauftragt  seinen  Vorstand,  bei  den  Verbandsvereinen ­
  eine  Umfrage  über  die  Ausführung  und  die  Wirkungen
der  Bestimmungen  über  die  Sonntagsruhe  im  Bereiche  derselben
zu  veranstalten  und  die  Ergebnisse  dieser  Umfrage  bei  Ausarbeitung ­
  einer  an  das  Reichsamt  des  Innern  einzureichenden
Denkschrift  über  die  Notwendigkeit  größerer  Einheitlichkeit  in  der
Ausführung  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Sonntagsruhe ­
  im  Handelsgewerbc  mit  tunlichster  Beschränkung  der  zulässigen ­
  Ausnahmen,  sowie,  möglichster  Beschränkung  der  Sonntagsarbeit ­
  auf  die  Vormittagsstunden  zu  verwerten."
In  der  oben  erwähnten  Eingabe  wird  noch  folgendes  ausgeführt: ­

Für  den  Gang  der  Beratung  über  diesen  Antrag  des  Vorstandes ­
  beziehen  wir  uns  ergebenst  auf  die  mit  unserer  Eingabe
vom  1.  d.  Mts.  eingereichte  Niederschrift  über  die  Verhandlungen,
welchen  wir  die  Vorstandsanträge  im  Abdruck  beizulegen  uns  gestatten. ­
  In  Ausführung  des  oben  mitgeteilten  Verbandsbeschlusses
haben  wir  bei  den  Verbandsvereinen  eine  Umfrage  veranstaltet, ­
  deren  Ergebnis  wir  dem  hohen  Reichsamt  des  Innern  in
einer  durchaus  sachlichen  Zusammenstellung,  in  welcher  die  betreffenden ­
  Fragen  stets  den  zusammengefaßten  entsprechenden  Beantwortungen ­
  vorausgeschickt  sind,  hiermit  gleichfalls  zu  geneigtester
Erwägung  in  aller  Ergebenheit  unterbreiten.  Wir  bemerken  dabei,
daß  der  von  uns  zur  Anwendung  gebrachte  Fragebogen  in  der
Weise  zustande  gekommen  ist,  daß  ein  vom  Vorstand  des  Verbandes ­
  aufgestellter  Entwurf  den  Verbandsvereinen  zur  Begutachtung ­
  unterbreitet  wurde  und  dann  bei  endgültiger  Festsetzung
            
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