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worunter unser Verein mit 58500 Mitgliedern) in Eisenach angenommen
wurde, hat folgenden Wortlaut:
„Der Deutsche Verband Kaufmännischer Vereine bedauert,
daß die von seinem Vorstande in Ausführung der Beschlüsse des
Mainzer und des Leipziger Verbandstages 1895 bzw. 1897 betreffs
der Sonntagsruhe an das Reichsamt des Innern gerichteten
Eingaben unberücksichtigt geblieben sind. In diesen Eingaben
wird die Notwendigkeit größerer Einheitlichkeit in der Ausführung
der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Haudelsgewerbe
mit tunlichster Verringerung der zulässigen Ausnahmen
und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf die Vormittagsstunden
dargelegt, auf welchen Forderungen der Verband nach wie vor
bestehen zu müssen erklärt.
„Da deren Verwirklichung aber voraussichtlich noch vielen
Schwierigkeiten begegnen wird, fordert er die Verbandsvereine
auf, inzwischen innerhalb ihrer Bezirke durch Einwirkung auf
die Gemeindeverwaltungen ortsstatutarische Bestimmungen
herbeizuführen, durch welche, soweit irgend erreichbar, die Vervollständigung
derSonntagsruhe, wenigstens aber
eine einheitliche Regelung und Erleichterung der
Sonntags arbeit im Handelsgewerbe im Sinne der oben erwähnten
an das Reichsamt des Innern gerichteten Ersuchen erzielt
wird."
Wie die vorgängigen Mitteilungen nachweisen, hat noch jede,
auf die Verbesserungen der Sonntagsruhe gerichtete Bestrebung
unsere Unterstützung gefunden.
Um für die Anschauungen unserer Mitglieder neuere Unterlagen
zu gewinnen, haben wir eine Umfrage bei unseren Bezirksvereinen
sowie bei einer Anzahl von Mitgliedern veranstaltet.
Der betr. Fragebogen schrieb für Läden und Kontore gesonderte
Antworten vor.
Das empfangene Material (welches die Auskünfte von ca.