Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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worunter  unser  Verein  mit  58500  Mitgliedern)  in  Eisenach  angenommen ­
  wurde,  hat  folgenden  Wortlaut:
„Der  Deutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  bedauert,
daß  die  von  seinem  Vorstande  in  Ausführung  der  Beschlüsse  des
Mainzer  und  des  Leipziger  Verbandstages  1895  bzw.  1897  betreffs ­
  der  Sonntagsruhe  an  das  Reichsamt  des  Innern  gerichteten
Eingaben  unberücksichtigt  geblieben  sind.  In  diesen  Eingaben
wird  die  Notwendigkeit  größerer  Einheitlichkeit  in  der  Ausführung
der  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Sonntagsruhe  im  Haudelsgewerbe
  mit  tunlichster  Verringerung  der  zulässigen  Ausnahmen
und  Beschränkung  der  Sonntagsarbeit  auf  die  Vormittagsstunden
dargelegt,  auf  welchen  Forderungen  der  Verband  nach  wie  vor
bestehen  zu  müssen  erklärt.
„Da  deren  Verwirklichung  aber  voraussichtlich  noch  vielen
Schwierigkeiten  begegnen  wird,  fordert  er  die  Verbandsvereine
auf,  inzwischen  innerhalb  ihrer  Bezirke  durch  Einwirkung  auf
die  Gemeindeverwaltungen  ortsstatutarische  Bestimmungen
herbeizuführen,  durch  welche,  soweit  irgend  erreichbar,  die  Vervollständigung ­
  derSonntagsruhe,  wenigstens  aber
eine  einheitliche  Regelung  und  Erleichterung  der
Sonntags  arbeit  im  Handelsgewerbe  im  Sinne  der  oben  erwähnten ­
  an  das  Reichsamt  des  Innern  gerichteten  Ersuchen  erzielt ­
  wird."

Wie  die  vorgängigen  Mitteilungen  nachweisen,  hat  noch  jede,
auf  die  Verbesserungen  der  Sonntagsruhe  gerichtete  Bestrebung
unsere  Unterstützung  gefunden.
Um  für  die  Anschauungen  unserer  Mitglieder  neuere  Unterlagen ­
  zu  gewinnen,  haben  wir  eine  Umfrage  bei  unseren  Bezirksvereinen ­
  sowie  bei  einer  Anzahl  von  Mitgliedern  veranstaltet.
Der  betr.  Fragebogen  schrieb  für  Läden  und  Kontore  gesonderte
Antworten  vor.
Das  empfangene  Material  (welches  die  Auskünfte  von  ca.
            
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