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Mittagsarbeitszeit mit Beendigung vor dem Gottesdienst als
genügendes Zugeständnis.
Zahlreiche Klagen sind hinsichtlich der Überwachung der
bestehenden Vorschriften laut geworden. — Es kann kein Zweifel
darüber herrschen, daß die Tätigkeit der Polizeibehörden in dieser
Richtung nicht ausreicht. Welchen Wert kann eine Revision
haben, die vorher dem betr. Geschäfte angesagt wurde? Daß
dieses vorkommt, ist uns wiederholt berichtet worden. — Die
unteren Polizeiorgane erscheinen für die Überwachung ungeeignet,
weshalb mehrfach der Wunsch geäußert worden ist, Handelsinspektoren
mit der Kontrolle zu betrauen.
Eine Verbesserung der Sonntagsruhe, in dem von uns vorgetragenen
Sinne versprechen wir uns nur von einer reichsgesetzlichen
Regelung und werden es daher mit Freuden begrüßen,
wenn die Gesellschaft für Soziale Reform dahin mitwirken wollte,
daß der Reichstag und die maßgebenden Behörden die Gewerbeordnung
entsprechend ändern und alle die Bestimmungen daraus
entfernen, welche bisher geeignet waren, eine Durchbrechung der
Sonntagsruhe zu ermöglichen.
Es gibt kaum ein größeres Gut, das wir mehr zu verteidigen
hätten und das unserem Volke in sittlicher und gesundheitlicher
Wirkung so segensreich sein kann, als die Sonntagsruhe.
Hamburg, den 22. Mai 1905.
Verein für Handlungs-Commis von 1858.
(Kaufmännischer Verein.)
Anlage. '
Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein)
in Hamburg.
Das als Ergebnis der Umfrage über die Bewährung der bestehenden
Sonntagsruhe und über etwaig e Wünsche zu deren