Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Was  die  Arbeitszeit  in  den  Kontoren  betrifft,  so  steht
wohl  die  überwiegende  Zahl  der  in  Betracht  kommenden  Geschäfte
auf  dem  Standpunkte,  daß  eine  unbedingte  Sonntagsruhe  hier
unbedenklich  eingeführt  werden  kann.  Auch  die  von  uns  befragten
Personen  stehen  beinahe  einmütig  auf  diesem  Standpunkte.  —
Mehrfach  wird  bei  den  Auskünften  hervorgehoben,  daß  es  nur
eine  alte  Gewohnheit  fei,  die  Kontorangestellten  Sonntags
kommen  zu  lassen,  daß  in  den  meisten  Fällen  die  Zeit  nur  abgesessen ­
  werde,  ohne  daß  ernstlich  gearbeitet  würde.
Wenn  sich  eine  Handelskammer,  wie  die  von  Stuttgart,  wo
die  unbedingte  Sonntagsruhe  in  den  Kontoren  eingeführt  wurde,
dahin  äußert,  daß  sich  Mißstände  hieraus  nicht  ergeben  haben,
so  ist  damit  wohl  der  Beweis  erbracht,  daß  für  Kontore  das
Bedürfnis  einer  Sonntagsarbeit  nicht  überzeugend  dargetan
werden  kann.
Nur  für  wenige  Geschäftszweige  und  zwar  vornehmlich  für
Reedereien  und  Speditionsbetriebe  sind  von  unseren  Antwortgebern ­
  Sonderwünsche  gestellt  worden,  wobei  jedoch  bemerkt
wurde,  daß  für  derartige  Ausnahmen  eine  Vormittagsarbeitszeit
von  höchstens  2  Stunden  vollauf  genüge.  Andererseits  wurde
uns  mitgeteilt,  daß  auch  für  Reedereien  und  verwandte  Branchen
keine  Notwendigkeit  zur  Sonntagsarbeit  bestehe.
So  wird  von  einem  Hamburger  Auskunftgeber  bemerkt,
daß  es  sich  in  Reedereien  bei  gutem  Willen  der  leitenden  Angestellten ­
  ermöglichen  lasse,  die  Segler  oder  Dampfer  am  Sonnabend ­
  oder  Montag  zu  expedieren,  denn  auch  in  England  sei  es
nicht  gestattet,  am  Sonntag  ein  Schiff  zu  expedieren.  —  Aus
dem  bedeutendsten  süddeutschen  Binnenhafen  wird  uns  mitgeteilt,
daß  zwar  im  Ortsstatut  für  die  Schiffahrt  Ausnahmen  vorgesehen
seien,  daß  aber  die  größte  Lagerhaus-  und  Speditionsgesellschaft
mit  über  100  kaufmännischen  Angestellten  die  unbedingte  Sonntagsruhe ­
  eingeführt  habe.
Wir  erstreben  für  Kontore  (Engrosgeschäfte  rc.)  eine  unbedingte ­
  Sonntagsruhe;  sollten  sich  Ausnahmen  für  Schiffahrtsbetriebe ­
  nicht  umgehen  lassen,  so  halten  wir  eine  2  ftünbige  Vor-
            
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