Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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sicht  auf  die  Reisenden,  die  Sonntagmorgen  ins  Geschäft  kommen,  während
dies  ganz  gut  schon  am  Samstagabend  eingerichtet  werden  könnte."
Daß  sich  die  Bestimmungen  im  allgemeinen  bewährt  haben,
finden  in  der  Gruppe  II  8  Bezirke.
Von  der  3,  Gruppe  halten  die  Bestimmungen
als  gut  bewährt  26  Ausknnftgeber,
als  sehr  gut  bewährt  7  „
zusammen  33.
Die  Gruppe  IV  bespricht  die  Wirkung  auf  die  Prinzipalität.
Aus  einem  schlesischen  Bezirke  heißt  es:
„Auch  bei  den  Chefs  besteht  der  Wunsch  nach  Einführung  unbedingter ­
  Sonntagsruhe."
und  aus  einer  mecklenburgischen  Stadt:
„Die  Chefs  sind  gleichfalls  überzeugt,  daß  die  Sonntagsruhe  in
ihrem  Interesse  liegt."
In  der  Gruppe  V  sind  nachstehende  Mitteilungen  über  Überwachung ­
  erwähnenswert:
Aus  einem  großen  Handelsplatz  in  Pommern:
„Besonders  fühlbar  macht  sich  die  Übertretung  des  Gesetzes  in
den  größeren  Fabrikkontoren  und  Engrosgeschäften.  Es  kommt  sehr
häufig  bor,  daß  um  9  3 / i  Uhr  die  Türen  geschlossen  und  die  Jalousien
herunter  gelassen  werden  und  das  Personal  während  der  Kirchzeit  arbeiten ­
  muß."
„Eine  Revision  seitens  der  Polizei  findet  gerade  in  den  größten  Geschäften ­
  fast  gar  nicht  statt  oder  wird  nur  durch  untergeordnete  Organe
ausgeführt.  Wenn  dann  noch  am  Tage  zuvor  die  Revision  angekündigt
wird,  so  ist  dieselbe  natürlich  illusorisch."
Ein  kleiner  Ort  in  der  Marschgegend  meldet:
„Die  Kirchzeit  findet  vielfach  keine  Beachtung;  die  Arbeit  geht  ungestört ­
  vor  sich."
Ein  anhaltischer  Bezirk  berichtet:
„Hier  war  insofern  eine  Nichtbeachtung  der  bestehenden  Vorschriften ­
  eingerissen,  als  in  den  meisten  Kontoren  die  Angestellten  auch
während  des  Gottesdienstes  beschäftigt  wurden.  Erst  auf  Veranlassung
des  1858  er  Bezirks  hat  die  hiesige  Polizei  vor  kurzer  Zeit  eine  diesbezügliche ­
  Kontrolle  eingeführt."
Die  Beantwortungen  der  Frage  II  unserer  Umfrage:
„In  welchem  Umfange  erweist  sich  eine  Abänderung  als  notwendig?"
bewegen  sich  in  folgenden  4  Gruppierungen:
            
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