Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Die überwiegende Mehrzahl spricht sich für Vormittagsarbeit aus; 
die Zeit vor der Kirche (6—10 Uhr) hat mit 39 Stimmen die meisten 
Anhänger; demnächst kommen 35 Stimmen für die Zeit von 11—1 Uhr. 
Eine Arbeitszeit von 3 Stunden kann als die mittlere Forderung für 
die offenen Geschäfte angesehen werden. Verkaufsstunden bis 2 und 
3 Uhr sind nur in wenigen Fällen für Lebensmittel und Zigarren gewünscht 
worden. 
Für geteilte Arbeitszeit fanden sich im ganzen nur 17 Stimmen, 
wobei die Zeit von 7—9 und 11—1 Uhr vorwiegend ist. 
Für die Festlegung der sonntäglichen Kontorstunden sind nur einzelne 
Wünsche hervorgetreten, so daß sich hier kein Schluß ziehen läßt; die 
wenigen Angaben umfassen gleichmäßig die Stunden von 8—10 oder 10 
bis 12 Uhr. 
Bei vorkommenden Ausnahmen hält man auch für Reedereien eine 
Arbeitszeit von 1—2 Stunden für ausreichend. Von einer Seite (Ham 
burger Auskunftgeber) wird betont, daß es sich in Reedereien bei gutem 
Willen der leitenden Angestellten ermöglichen lasse, die Segler oder 
Dampfer am Sonnabend oder Montag zu expedieren, denn auch in Eng 
land sei es nicht gestattet, am Sonntag einen Dampfer zu expedieren. 
Die Auskünfte der IV. Frage: 
„Welche Bestimmungen sind durch das dortige Ortsstatut getroffen 
a) für die Dauer der Sonntagsruhe 
b) für die zulässigen Ausnahmen?" 
geben ein außerordentlich buntes Bild. 
Da finden wir Stunden von 6—8 Uhr morgens und von 6—8 Uhr 
abends; ja an den Ausnahmesonntagen sind die Läden mehrfach bis 
9 Uhr abends geöffnet. Von den Sonntagen vor Weihnachten sind in der 
Mehrzahl 4 ausgenommen. Meistens findet der Ladenschluß erst uni 
2 Uhr statt. 
In Beantwortung der letzten Frage: 
„Sind Ihnen Geschäfte bekannt, die freiwillig die unbedingte Sonn 
tagsruhe eingeführt haben?" 
sind von 76 Auskunftgebern 
46 Ladengeschäfte mit 2213 Angestellten, 
147 Fabrik- und Handelskontore mit 4276 „ 
genannt worden, die unbedingte Sonntagsruhe eingeführt haben. 
Zu beachten ist bei diesen Angaben, daß die Auskunftgeber meistens 
nur die Firmen bezeichneten, bei denen sie angestellt oder die ihnen unmittel 
bar bekannt sind. 
Aus dem bedeutendsten Handelsplätze Westpreußens wird in den An 
fügungen bemerkt:
	        
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