Auch durch die neuen Handelsverträge ist für die deutsche
Konservenindustrie sehr wenig erreicht worden, denn im günstigsten
Falle wird hier alles beim alten bleiben.
Bezüglich der Handelsvertragsländer ist folgendes zu sagen:
Rumänien hat seinen Zollsatz von 60 Lei für den Doppelzentner
auf 50 Lei ermäßigt. Das ist ein kleines Zugeständnis, aber auch
wohl das einzige, was in den Zollverträgen zu gunsten der Konserven
industrie vorkommt. Wie aber aus der obenstehenden Tabelle er
sichtlich, ist die Ausfuhr von Konserven nach Rumänien gering,
und es ist fraglich, ob sie bei dem neuen Zollsätze sich wesentlich
heben wird.
Für Serbien kommt ein Zollsatz von 120 Dinar in Frage. Da
jetzt schon bei einem viel geringeren Satze (von 20 Dinar) nichts
ausgeführt worden ist, so wird das in Zukunft erst recht aus
geschlossen sein.
Nach Italien wurden im Jahre 1903 Konserven im Werte von
76000 M. ausgeführt. Ob eine wesentliche Steigerung der Ausfuhr
zu erreichen sein wird, bleibt abzuwarten.
Nach Belgien sind im Jahre 1903 für 14000 M. Konserven aus
geführt worden. Dies erscheint sehr wenig. Die Zollsätze von 12
bis 15 Fr. sind aber keineswegs so ungünstig, daß hierhin nicht noch
mehr ausgeführt werden könnte; in Fachkreisen beabsichtigt man
denn auch Belgien in Zukunft für den Absatz besserer Qualitäten von
Konserven mehr ins Auge zu fassen.
Die Schweiz hat ihren Zollsatz von 30 auf 35 Frcs. heraufgesetzt.
Es ist anzunehmen, daß die geringe Erhöhung des Zollsatzes um
5 Frcs. die Ausfuhr nach der Schweiz nicht wesentlich erschweren
wird. Österreich-Ungarn erhob bisher einen Einfuhrzoll von 40 Gulden,
der nach dem neuen Tarif auf 120 Kronen — 60 Gulden erhöht
wurde. Mit einem derartigen Zollsatz wird die Einfuhr fast unmög
lich und das sehr günstige Absatzgebiet in Deutsch-Böhmen bedauer
licherweise beinahe gesperrt. Von vielen deutschen Konservenfabriken
wird außerdem über die Schikanen, die bei der Einfuhr von Kon
serven an der Grenze bereitet werden, geklagt. So sollte bei einer
Sendung Fleischkonserven jede einzelne Dose zur Untersuchung ge
öffnet werden und die Einfuhr von Gemüsekonserven wurde in einem
Falle verweigert, da der behördliche Beweis nicht erbracht werden
konnte, daß sie ungefärbt seien.
Für Rußland ist der Zollsatz von 5 Rubel pro Pud brutto auf
10 Rubel pro Pud Rohgewicht erhöht worden.