Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

Auch durch die neuen Handelsverträge ist für die deutsche 
Konservenindustrie sehr wenig erreicht worden, denn im günstigsten 
Falle wird hier alles beim alten bleiben. 
Bezüglich der Handelsvertragsländer ist folgendes zu sagen: 
Rumänien hat seinen Zollsatz von 60 Lei für den Doppelzentner 
auf 50 Lei ermäßigt. Das ist ein kleines Zugeständnis, aber auch 
wohl das einzige, was in den Zollverträgen zu gunsten der Konserven 
industrie vorkommt. Wie aber aus der obenstehenden Tabelle er 
sichtlich, ist die Ausfuhr von Konserven nach Rumänien gering, 
und es ist fraglich, ob sie bei dem neuen Zollsätze sich wesentlich 
heben wird. 
Für Serbien kommt ein Zollsatz von 120 Dinar in Frage. Da 
jetzt schon bei einem viel geringeren Satze (von 20 Dinar) nichts 
ausgeführt worden ist, so wird das in Zukunft erst recht aus 
geschlossen sein. 
Nach Italien wurden im Jahre 1903 Konserven im Werte von 
76000 M. ausgeführt. Ob eine wesentliche Steigerung der Ausfuhr 
zu erreichen sein wird, bleibt abzuwarten. 
Nach Belgien sind im Jahre 1903 für 14000 M. Konserven aus 
geführt worden. Dies erscheint sehr wenig. Die Zollsätze von 12 
bis 15 Fr. sind aber keineswegs so ungünstig, daß hierhin nicht noch 
mehr ausgeführt werden könnte; in Fachkreisen beabsichtigt man 
denn auch Belgien in Zukunft für den Absatz besserer Qualitäten von 
Konserven mehr ins Auge zu fassen. 
Die Schweiz hat ihren Zollsatz von 30 auf 35 Frcs. heraufgesetzt. 
Es ist anzunehmen, daß die geringe Erhöhung des Zollsatzes um 
5 Frcs. die Ausfuhr nach der Schweiz nicht wesentlich erschweren 
wird. Österreich-Ungarn erhob bisher einen Einfuhrzoll von 40 Gulden, 
der nach dem neuen Tarif auf 120 Kronen — 60 Gulden erhöht 
wurde. Mit einem derartigen Zollsatz wird die Einfuhr fast unmög 
lich und das sehr günstige Absatzgebiet in Deutsch-Böhmen bedauer 
licherweise beinahe gesperrt. Von vielen deutschen Konservenfabriken 
wird außerdem über die Schikanen, die bei der Einfuhr von Kon 
serven an der Grenze bereitet werden, geklagt. So sollte bei einer 
Sendung Fleischkonserven jede einzelne Dose zur Untersuchung ge 
öffnet werden und die Einfuhr von Gemüsekonserven wurde in einem 
Falle verweigert, da der behördliche Beweis nicht erbracht werden 
konnte, daß sie ungefärbt seien. 
Für Rußland ist der Zollsatz von 5 Rubel pro Pud brutto auf 
10 Rubel pro Pud Rohgewicht erhöht worden.
	        
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