Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

Auch  durch  die  neuen  Handelsverträge  ist  für  die  deutsche
Konservenindustrie  sehr  wenig  erreicht  worden,  denn  im  günstigsten
Falle  wird  hier  alles  beim  alten  bleiben.
Bezüglich  der  Handelsvertragsländer  ist  folgendes  zu  sagen:
Rumänien  hat  seinen  Zollsatz  von  60  Lei  für  den  Doppelzentner
auf  50  Lei  ermäßigt.  Das  ist  ein  kleines  Zugeständnis,  aber  auch
wohl  das  einzige,  was  in  den  Zollverträgen  zu  gunsten  der  Konservenindustrie ­
  vorkommt.  Wie  aber  aus  der  obenstehenden  Tabelle  ersichtlich, ­
  ist  die  Ausfuhr  von  Konserven  nach  Rumänien  gering,
und  es  ist  fraglich,  ob  sie  bei  dem  neuen  Zollsätze  sich  wesentlich
heben  wird.
Für  Serbien  kommt  ein  Zollsatz  von  120  Dinar  in  Frage.  Da
jetzt  schon  bei  einem  viel  geringeren  Satze  (von  20  Dinar)  nichts
ausgeführt  worden  ist,  so  wird  das  in  Zukunft  erst  recht  ausgeschlossen ­
  sein.
Nach  Italien  wurden  im  Jahre  1903  Konserven  im  Werte  von
76000  M.  ausgeführt.  Ob  eine  wesentliche  Steigerung  der  Ausfuhr
zu  erreichen  sein  wird,  bleibt  abzuwarten.
Nach  Belgien  sind  im  Jahre  1903  für  14000  M.  Konserven  ausgeführt ­
  worden.  Dies  erscheint  sehr  wenig.  Die  Zollsätze  von  12
bis  15  Fr.  sind  aber  keineswegs  so  ungünstig,  daß  hierhin  nicht  noch
mehr  ausgeführt  werden  könnte;  in  Fachkreisen  beabsichtigt  man
denn  auch  Belgien  in  Zukunft  für  den  Absatz  besserer  Qualitäten  von
Konserven  mehr  ins  Auge  zu  fassen.
Die  Schweiz  hat  ihren  Zollsatz  von  30  auf  35  Frcs.  heraufgesetzt.
Es  ist  anzunehmen,  daß  die  geringe  Erhöhung  des  Zollsatzes  um
5  Frcs.  die  Ausfuhr  nach  der  Schweiz  nicht  wesentlich  erschweren
wird.  Österreich-Ungarn  erhob  bisher  einen  Einfuhrzoll  von  40  Gulden,
der  nach  dem  neuen  Tarif  auf  120  Kronen  —  60  Gulden  erhöht
wurde.  Mit  einem  derartigen  Zollsatz  wird  die  Einfuhr  fast  unmöglich ­
  und  das  sehr  günstige  Absatzgebiet  in  Deutsch-Böhmen  bedauerlicherweise ­
  beinahe  gesperrt.  Von  vielen  deutschen  Konservenfabriken
wird  außerdem  über  die  Schikanen,  die  bei  der  Einfuhr  von  Konserven ­
  an  der  Grenze  bereitet  werden,  geklagt.  So  sollte  bei  einer
Sendung  Fleischkonserven  jede  einzelne  Dose  zur  Untersuchung  geöffnet ­
  werden  und  die  Einfuhr  von  Gemüsekonserven  wurde  in  einem
Falle  verweigert,  da  der  behördliche  Beweis  nicht  erbracht  werden
konnte,  daß  sie  ungefärbt  seien.
Für  Rußland  ist  der  Zollsatz  von  5  Rubel  pro  Pud  brutto  auf
10  Rubel  pro  Pud  Rohgewicht  erhöht  worden.
            
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