15
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Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
124
Leinöl, roh oder gekocht, Rapsöl
100 hj
25- —
125
Bauwollsamenöl, für Industriezwecke eingeführt, nach voraugegangener Zollamt-
X- [
lieber Denaturierung
15 —
126
Mandel- und Kokosnußöl
77
10 -
127
Lebertran und andere Fischöle zum Medizinalgebrauch
,7h
20- —
128
Oele, nicht besonders benannte, für Industrie- und sonstige Zwecke, jedoch zum
Genüsse unbrauchbar und mit Ausnahme der aromatischen Oele
77
5- —
129
Fischtran und andere Fette für Industriezwecke
77
5’ —
130
Hieher gehört auch Degras für Sämischgerberei.
ünschlitt und andere tierische, nicht genießbare Fette
77
io-—
131
Spermazet, Stearin, Glycerin und Palmitin
77
20-—
132
Bienenwachs, gegossenes oder in Waben, Pflanzenwaehs
77
50 • —
133
Kerzen:
a) aus Ünschlitt . ,
77
25--
h) aus Stearin, Spermazet, Paraffin, einschließlich der Nachtlichter und der
kleinen Kerzchen
77
30- —
c) aus Wachs und aus Zeresin
77
100- —
134
Zu 133 b). Ohne Taraahzug für die unmittelbare Umschließung.
Seifen:
a) zum Waschen und für sonstigen gewöhnlichen Gebrauch
77
15-—
h) Schmierseife und Seifen für technische Verwendung
77
io-—
Parfümierte Seifen und Toiletteseifen sind nach Tarif-Nr. 170 zu verzollen.
Pleokseife in Pasten- oder Pulverform zur Reinigung von Kleidern, Leder,
Stoffen, Metallen etc. ist nach Tarif-Nr. 545 zu verzollen.
Unter Tarif-Nr. 134 b) gehört die grüne weiche Seife, sogenannte „sapo viridis“,
„sapo kalinus“, sowie die Seife zum Waschen der Wolle, sogenannte „Savon de
laine“.
Seifenpulver, sowie die verschiedenen Sodaarten und Laugen, welche als Ersatz
mittel der Seife in der Wäscherei verwendet werden, werden wie.die ordinären
Waschseifen (lit. a) verzollt.
135
IX. Pflanzensäfte, Harze und Klebmittel.
Tannenharz ...
100 leg
3* —
136
Kolofonium ...
77
5-—
137
Vegetabilischer Teer (flüssiges Pech) und Harzöl
77
I ! ul 1
2‘ —
138
Vegetabilisches Terpentinöl
77 '
15--
139
Kampfer, Manna, Weihrauch, Myrrhe, Aloe, Lakritzensaft
>7
30 —
140
Opium
77
300’ —