Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

37 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
331 
Wollgarne,rein oder gemischt mit vegetabilischen Fasern, ein- oder mehrdrähtig, 
über Nr. 40, gefärbt oder nicht 
100 kq 
60 — 
332 
Ziegenhaare aller Art: 
a) gewaschen oder nicht . 
fr 
ei 
b) gefärbt 
100 kg 
io-— 
333 
Schweinsborsten, nicht bearbeitet 
fr 
ei 
334 
Tierhaare, andere, nicht besonders benannte 
100 hg 
io-— 
335 
Garne aus Ziegenhaar, nicht gefärbt: 
a) ans Mohairhaaren, rein oder gemischt 
11 
150'— 
b) andere, mit Ausnahme solcher aus Kaschmirziegen- und Kamelhaaren . 
» 
75-— 
336 
Garne aller Art aus gefärbtem Ziegenhaar: 
a) aus Mohairhaaren, rein oder gemischt 
ISO - — 
b) andere 
• 
lOO - — 
337 
Garne aus tierischen Haaren, nicht besonders benannt, gefärbt oder ungefärbt 
n 
100 — 
338 
Zu Tarif-Nr. 330—331, 335—337. Garne ans Wolle, in Verbindung mit Seide 
werden wie Seidengarne verzollt. 
Gewebte und gewirkte Stoffe aus Wolle oder anderen tierischen Haaren, auch 
in Verbindung mit Baumwolle und anderen Spinnstoffen: 
a) im Gewichte von mehr als 250 g per 1 Quadratmeter 
11 
450 - — 
b) im Gewichte von 250 g und darunter per 1 Quadratmeter 
ii 
300 — 
339 
Samt und Plüsch aller Art aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht in 
Verbindung mit Seide und Metallfäden 
ii 
300 - — | 
340 
Wollstoffe in Verbindung mit Fäden aus unedlem Metall .. v 
ii 
250 - — 
341 
Teppiche aller Art (Knüpfteppiche, gewebte Teppiche), Laufteppiche, Wand 
teppiche, aus reiner oder gemischter Wolle 
1 ” 
250 - — 
342 
Gewebte Halstücher und Schale, gestickt, fassoniert, in reiner oder gemischter 
Wolle, einschließlich der sogenannten türkischen Schale 
ii 
250 — 
343 
Strick- und Wirkwaren aus reiner oder gemischter Wolle, nur zusammengesetzt, 
aber nicht genäht 
ii 
350"— 
344 
Wirkwaren, genäht, zugeschnitten oder mit Stoffen, Posamenterie und Bändern 
aufgeputzt, werden wie Kleidungen und Putzwaren nach Kategorie XXV verzollt. 
Posamentriewaren: Litzen, Schnüre, Gimpen, Quasten, Fransen, Knöpfe und 
alle anderen ähnlichen Artikel aus reiner oder gemischter Wolle, aber ohne 
Beimengung von Seide 
ii 
250 - —; 
345 
Spitzen, Tülle und Stickereien aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht 
in Verbindung mit Seide, Gold- oder Silberfäden, vergoldeten oder ver 
silberten Metallfäden ...... 
ii 
350 —
	        
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