Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

41 
Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
Wie Tüll werden verzollt hobbinetartig hergestellte Gewebe für Vorhänge, 
für Möbel (Guipuren für Möbel) und für anderen Gebrauch. 
Stoffe wie: Organtin, Tarlatan, glatter Krepp etc. werden fälschlich Tüll genannt, 
obwohl sie durchsichtige und viereckige Maschen haben und ihre Fäden in Einschlag 
und Kette sich leicht anflösen, was bei Bobbinet-Tüll nicht verkommt. Diese durch 
sichtigen Gewebe sind nach Tarif-Nr. 369 zu verzollen. 
377 
Lampendochte aller Art 
100 lg 
50-— 
378 
Verbandstoffe für medizinische Zwecke 
: 55 
40'— 
Hieher gehören; Charpie, Verbandgaze, Bandagen. 
Zur Tarifklasse XXIII. Waren dieser Gruppe in Verbindung mit anderen 
Spinnstoffen mit Ausnahme von Seide. Gold-, Silber- und anderen Metallfäden 
werden wie Baumwollwaren verzollt, wenn die Beimischung nicht mehr als 10% 
ausmacht. Wenn die Beimischung mehr als 10% beträgt, werden diese Waren 
mit dem Zolle belegt, welchem der am höchsten tarifierte Stoff der Beimengung 
unterliegt. 
Dieselben Waren mit Seide, mit Gold-, Silber-, vergoldeten oder versilberten 
Metallfäden in welchem Verhältnis immer gemischt, jedoch nur wenn diese Ma 
terialien blos zur Verzierung dieser Waren verwendet werden, werden wie Waren 
aus reiner Seide in Verbindung mit Gold-, Silber-, vergoldeten oder versilberten 
Metallfäden verzollt. 
Baumwollwaren mit Beimischung von unechten konischen Drähten zahlen 
einen Zuschlag von 50% zu dem Zolle der entsprechenden Tarif-Nr. 
XXIV. Flachs, Hanf, Jale und andere nicht besonders benannte vegeta 
bilische Spinnstoffe, Garne und Waren daraus. 
379 
Flachs und Hanf; 
a) roh . . 
— 
frei 
b) gehechelt, gekämmt und Werg 
100 kg 
io-— 
380 
Jute, Phormium tenax und andere nicht besonders benannte vegetabilische Spinn 
stoffe, roh oder gehechelt - 
55 
5' — 
381 
Garne aus Hanf, Flachs und Ramie in Strähnen: 
a) ungebleicht 
100 kg 
30'— 
h) gebleicht oder gefärbt 
» 
45-— 
382 
Nähgarn aus Flachs, Hanf und Ramie, auf Holz- und Papierspulen, Karten, in 
kleinen Knäueln u. dgl.: 
a) ungebleicht 
55 
00-— 
h) gebleicht oder gefärbt 
55 
75' — 
Hieher gehört auch Schustergarn. 
Garne in der Stärke von 1 mm und mehr werden nach Tarif-Nr. 385 verzollt. 
Kein Taraabzng für Spulen, Karten etc. 
383 
Garne aus Jute, Phormium tenax und anderen nicht besonders benannten vege 
tabilischen Spinnstoffen: 
a) ungebleicht 
10.— 
h) gebleicht oder gefärbt 
15-— 
6
	        
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