Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

46

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

422

Komplette  Uhrwerke  für  Taschenuhren  und  Chronometer.  .

Stück

5--423



Wand-  und  Tischuhren,  sowie  Musikwerke  mit  ührmechanismus:

a)  in  Gehäusen  aus  gewöhnlichen  Materialien

100  kg

75.—

b)  in  Gehäusen,  mit  Gold,  Silber,  Elfenbein,  Gagat,  Schildpatt,  Skulpturen
oder  Malereien  verziert

55

250-c)

  Turmuhren

55

25-—

Bei  der  getrennten  Einfuhr  von  Uhrwerken  und  Gehäusen  werden  die  Uhrwerke ­
  nach  Tarif-Nr.  424  und  die  Gehäuse  nach  Beschaffenheit  des  Materials  verzollt.
Außer  Uhren  und  Musikwerken  in  hölzernen  Gehäusen  fallen  unter  diese
Tarif-Nr.  auch  solche  in  Gehäusen  aus  Papiermache  oder  Steinpappe  sowie  auch
Metronome  und  andere  Waren  dieser  Art  mit  Uhrmechanismen;  ferner  Triebwerke
für  Caroel-  und  Moderateur-Lampen.
Musikwerke  in  Verbindung  mit  Waren,  welche  einem  höheren  Zollsätze  unterliegen ­
  (Albums,  Bonbonnieren),  werden  nach  dem  mit  dem  höchsten  Zollsätze  belegten
Materiale  verzollt.  Kleine  Musikdosen,  welche  als  Kinderspielzeug  dienen,  gehören
nicht  zu  dieser  Tarifnummer,  sondern  zu  Spielwaren.
Bestandteile  von  Turmuhren  fallen  unter  Tarif-Nr.  471;  Uhrgläser  für  Taschenuhren ­
  unter  Tarif-Nr.  269.

424

Furnituren  für  Uhren  aller  Art,  mit  Ausnahme  von  Gläsern  für  Taschenuhren
sowie  von  Bestandteilen  für  Turmuhren

i  55

100-—

Hieher  gehören  auch  Uhrfurnituren  für  Taschenuhren,  mit  Ausnahme  der
kompletten  Mechanismen.

425

Bronzepulver

55

50  -

426

Kupfer,  Messing  und  Bronze  in  Stangen,  Platten  oder  Mulden,  nicht  vergoldet,
nicht  versilbert

55

25-  —

427

Draht  aus  Kupfer  und  Messing  für  Telephone,  elektrische  Leitungen  und  dergl.:

a)  mit  verschiedenen  Spinnstoffen  umsponnen

n

60-—

h)  anderer  Art

55

25-  -

428

Metallfäden  für  Brautkopfputz,  sowie  zum  Nähen,  Sticken  und  Weben,  ferner
unechte  leonische  Gespinnste,  Rauschgold,  Perlen,  Flitter  und  dergl.,  aus
Kupfer,  Messing  und  anderen  Metallen,  mit  Ausnahme  von  Gold  und  Silber,
weder  vergoldet  noch  versilbert,  auch  in  Verbindung  mit  baumwollenen,
seidenen  und  anderen  Garnen
Ohne  Taraahzug  für  Spulen,  Kartons  etc.

55

200--429



Kabel  aller  Art

55

30-  -

430

Waren  aus  Kupfer-  oder  Messingdraht,  poliert  oder  nicht,  gefärbt  oder  nicht,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  nicht  vergoldeten  und  nicht  versilberten
unedlen  Metallen;  Gewebe  und  Geflechte  ans  Kupfer-  und  Messingdraht  .  .
Zu  Tarif-Nr.  428  und  430.  Waren  der  Tarif-Nr.  428  und  430,  vergoldet  oder
versilbert,  zahlen  außer  dem  Zoll  noch  einen  Zuschlag  von  50%.
Unter  Tarif-Nr.  430  fallen:  Nadeln,  Agraffen,  Knöpfe,  Hafteln,  Stricknadeln, ­
  kleine  Ringe,  Stifte,  Käfige,  kleine  Drahtkörbe  und  andere  Gegenstände  aus
Kupfer-  oder  Messingdraht,  welche  die  Eigenschaften  dieser  Tarif-Nr.  haben.

55

150-431



llanslialtungsgegenstände  aus  Kupfer,  Messing  oder  Bronze
Hieher  gehören  auch  die  Samovars.

55  1

120-,


            
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