Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr. 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
476 
Waren aus Eisen und Stahl, poliert, lackiert, vernickelt, bronziert, auch in 
Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien: 
a) im Gewichte von 25 kg und darüber 
100 kg 
50-— 
b) im Gewichte von 3—25 kg ... . 
V 
75--— 
c) im Gewichte von 0'5—3 kg. .. 
7? 
120-— 
d) im Gewichte von mehr als 0'5 hg 
y> 
150-— 
Zn Tarif-Nr. 476cZ gehören: Nähnadeln in allen Dimensionen, einschließlich 
solcher für Nähmaschinen; Uhrschlüssel, Petschafte, Brillenfassungen, Miederfedern, 
Beschläge für Portemonnaies und Taschen; Gebisse, Steigbügel, Sporen, Schnallen, 
Agraffen, kleine Nägel mit Knopf aus Glas oder Porzellan, Schlittschuhe und alle 
anderen Gegenstände, welche den Bestimmungen dieser Tarif-Nr. entsprechen. 
477 
Waren ans Eisen- und Stahldraht und aus solchen Drahtgeweben: einfach, ver 
zinnt, gestrichen, geteert, poliert, auch in Verbindung mit gemeinen Materialien, 
jedoch nicht vergoldet, nicht versilbert 
r> 
50-— 
Hieher gehören: Stecknadeln, Agraffen, Haarnadeln, Kleidersohnallen, Strick 
nadeln, Angeln, Vogelkäfige, Mausfallen, größere und kleinere Körbe etc. 
Zu Tarif-Nr. 476 und 477. Wenn die in den Tarif-Nr. 476 und 477 an 
geführten Gegenstände vergoldet oder versilbert sind, so haben sie außer dem Zoll 
sätze dieser Tarif-Nr. noch einen Zuschlag von 50% zu entrichten. 
478 
Werkzeuge aller Art aus Eisen oder Stahl, mit oder ohne Heft: 
a) gewöhnliche 
» 
15-— 
h) fein bearbeitet, poliert • , 
77 
25-— 
c) vernickelt 
75 
40'— 
Hieher gehören: Pflugeisen und Pflugscharen, Sicheln, Hauen, Spaten, 
Beile, Krummhauen, Hacken, Sägen, Zangen, Meißel, Hämmer, Ambosse, Hobel, 
Bohrer, Schaf-, Baum- und Blechscheren sowie überhaupt alle Arten Werkzeuge und 
Instrumente für Tischler, Zimmerleute, Maurer, Böttcher etc. 
479 
Sensen 
77 
25' — 
480 
Messerschmiedwaren aus Eisen oder Stahl, bloß mit gewöhnlichem Holzheft 
oder mit Schalen aus Leder, Eisen, Messing, Bein oder Horn, poliert oder nicht 
n 
120.— 
481 
Messerschmiedwaren aus Eisen oder Stahl, in Verbindung mit anderen Materialien 
als die vorgenannten, mit Ausnahme von Gold oder Silber 
57 
200’— 
482 
Scheren aller Art, mit Ausnahme der Schafscheren, Baumscheren und Blech 
scheren 
1) 
120-— 
488 
Chirurgische Instrumente . 
77 
200’— 
484 
Schieß-, Stich- und Hiebwaffen, sowie deren Bestandteile, mit Ausnahme der 
Kriegswaffen und deren Zugehör . 
57 
250'— 
Hieher gehören auch alle Schraubenzieher und sonstiges Zugehör zum 
Demontieren, Reinigen und zum Zusammensetzen von Feuerwaffen. 
Gewehrschäfte aus Holz, welche von den Bisenbestandteilen getrennt ein 
geführt werden, sind ihrer Beschaffenheit nach wie Holzwaren zu verzollen. 
Wenn die unter diese Tarif-Nr, fallenden Waffen mit kostbaren Materialien 
zusammengesetzt oder verziert sind, so werden sie nach den in der XXX. Tarifklasse 
festgesetzten Zollsätzen verzollt. Sind sie bloß vergoldet oder versilbert, so haben sie 
außer dem Zollsätze der Tarif-Nr. 484 noch einen Zuschlag von 50% zu entrichten. 
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