51
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
476
Waren aus Eisen und Stahl, poliert, lackiert, vernickelt, bronziert, auch in
Verbindung mit anderen gewöhnlichen Materialien:
a) im Gewichte von 25 kg und darüber
100 kg
50-—
b) im Gewichte von 3—25 kg ... .
V
75--—
c) im Gewichte von 0'5—3 kg. ..
7?
120-—
d) im Gewichte von mehr als 0'5 hg
y>
150-—
Zn Tarif-Nr. 476cZ gehören: Nähnadeln in allen Dimensionen, einschließlich
solcher für Nähmaschinen; Uhrschlüssel, Petschafte, Brillenfassungen, Miederfedern,
Beschläge für Portemonnaies und Taschen; Gebisse, Steigbügel, Sporen, Schnallen,
Agraffen, kleine Nägel mit Knopf aus Glas oder Porzellan, Schlittschuhe und alle
anderen Gegenstände, welche den Bestimmungen dieser Tarif-Nr. entsprechen.
477
Waren ans Eisen- und Stahldraht und aus solchen Drahtgeweben: einfach, ver
zinnt, gestrichen, geteert, poliert, auch in Verbindung mit gemeinen Materialien,
jedoch nicht vergoldet, nicht versilbert
r>
50-—
Hieher gehören: Stecknadeln, Agraffen, Haarnadeln, Kleidersohnallen, Strick
nadeln, Angeln, Vogelkäfige, Mausfallen, größere und kleinere Körbe etc.
Zu Tarif-Nr. 476 und 477. Wenn die in den Tarif-Nr. 476 und 477 an
geführten Gegenstände vergoldet oder versilbert sind, so haben sie außer dem Zoll
sätze dieser Tarif-Nr. noch einen Zuschlag von 50% zu entrichten.
478
Werkzeuge aller Art aus Eisen oder Stahl, mit oder ohne Heft:
a) gewöhnliche
»
15-—
h) fein bearbeitet, poliert • ,
77
25-—
c) vernickelt
75
40'—
Hieher gehören: Pflugeisen und Pflugscharen, Sicheln, Hauen, Spaten,
Beile, Krummhauen, Hacken, Sägen, Zangen, Meißel, Hämmer, Ambosse, Hobel,
Bohrer, Schaf-, Baum- und Blechscheren sowie überhaupt alle Arten Werkzeuge und
Instrumente für Tischler, Zimmerleute, Maurer, Böttcher etc.
479
Sensen
77
25' —
480
Messerschmiedwaren aus Eisen oder Stahl, bloß mit gewöhnlichem Holzheft
oder mit Schalen aus Leder, Eisen, Messing, Bein oder Horn, poliert oder nicht
n
120.—
481
Messerschmiedwaren aus Eisen oder Stahl, in Verbindung mit anderen Materialien
als die vorgenannten, mit Ausnahme von Gold oder Silber
57
200’—
482
Scheren aller Art, mit Ausnahme der Schafscheren, Baumscheren und Blech
scheren
1)
120-—
488
Chirurgische Instrumente .
77
200’—
484
Schieß-, Stich- und Hiebwaffen, sowie deren Bestandteile, mit Ausnahme der
Kriegswaffen und deren Zugehör .
57
250'—
Hieher gehören auch alle Schraubenzieher und sonstiges Zugehör zum
Demontieren, Reinigen und zum Zusammensetzen von Feuerwaffen.
Gewehrschäfte aus Holz, welche von den Bisenbestandteilen getrennt ein
geführt werden, sind ihrer Beschaffenheit nach wie Holzwaren zu verzollen.
Wenn die unter diese Tarif-Nr, fallenden Waffen mit kostbaren Materialien
zusammengesetzt oder verziert sind, so werden sie nach den in der XXX. Tarifklasse
festgesetzten Zollsätzen verzollt. Sind sie bloß vergoldet oder versilbert, so haben sie
außer dem Zollsätze der Tarif-Nr. 484 noch einen Zuschlag von 50% zu entrichten.
7 *