Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

50

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

466

Waren  aus  Schwarzblech,  nicht  poliert,  nicht  emailliert,  nicht  verzinnt,  in  Verbindung ­
  mit  Gußeisen

100  hg

20‘—

Hieher  gehören;  Dampfkessel,  Küchenherde,  Ofen,  Kamin  Vorsätze,  Ofentüren,
Küchengeräte  aus  Schwarzblech,  Kesseldeckel  und  ähnliche  Gegenstände  aus  gleichem
Material.

467

Kassen  aus  Eisen  oder  Stahl

r

30'—

468

Ordinäre  schmiede-  und  gußeiserne  Betten,  einfach  angestrichen  oder  mit
Verzierungen  aller  Art,  aber  nicht  versilbert  und  vergoldet

n

18-—

469

Schmiede-  und  gußeiserne  Betten  mit  Verzierungen,  gefärbt,  lackiert,  mit
Malerei  oder  bronziert,  aber  nicht  vergoldet  und  nicht  versilbert

77

30-  -

470

Eiserne  Möbel  aller  Art  für  Wohnungen,  gefärbt,  lackiert,  mit  Malerei,  bronziert,
tapeziert  oder  nicht,  aber  weder  vergoldet  noch  versilbert

T,

35*

Zu  Tarif-Nr.  468—470.  Eiserne  Möbel  und  Betten  der  Tarif-Nr.  468—470
werden,  wenn  sie  ganz  oder  teilweise  vergoldet  oder  versilbert  sind,  mit  einem  Zuschläge ­
  von  60%  zu  dem  gewöhnlichen  Zollsätze  verzollt.

471

Waren  aus  Eisen  und  Stahl,  einfach,  bloß  gefeilt,  weder  verziert  noch  poliert,
emaillie-it  oder  gefärbt;

a)  das  Stück  im  Gewichte  von  25  hg  und  darüber

77

io-—

b)  das  Stück  im  Gewichte  von  3--25  hg

77

15'—

c)  das  Stück  im  Gewichte  von  0‘5—3  hg

20-—

d)  das  Stück  im  Gewichte  unter  0 - 5  kg  .  .

n

30  —

472

Waren  aus  Eisen  oder  Stahl,  verzinnt,  emailliert,  lackiert,  aber  nicht  poliert:

a)  das  Stück  im  Gewichte  von  25  kg  und  darüber  .  .  ...

77

20-—

i)  das  Stück  im  Gewichte  von  3—25  hg

«

30'—

c)  das  Stück  im  Gewichte  von  0  5  -  3  hg

77

40’  -■

d)  das  Stück  im  Gewichte  unter  0'5  hg

77

50-—

473

Waren  aus  Weiß-  oder  Schwarzblech,  verzinnt,  verzinkt  (auf  galvanischem  Wege)
oder  verkupfert,  aber  weder  gefärbt  noch  lackiert,  auch  in  Verbindung  mit  Holz

77

35-  —

Hieher  gehören:  Hausgeräte  aller  Art,  wie:  Schaufeln,  Löffel,  Schalen,  Seiher,
Reibeisen,  kleine  Kübel,  Becher,  Eimer,  Trichter,  Gießkannen,  Badewannen,  Kühlapparate, ­
  Duschapparate,  Hohlmaße,  Lampen,  Laternen,  Tassen,  Schüsseln,  Backformen, ­
  Kttchenmühlen  und  alle  anderen  Gegenstände  dieser  Art.

474

Waren  aus  Weiß-  oder  Schwarzblech,  gefärbt,  lackiert,  mit  Malerei  verziert,
auch  vergoldet  und  versilbert,  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien  mit
Ausnahme  von  Elfenbein,  Schildpatt,  Perlmutter  und  Edelmetallen  ....

*7

50*—  :

Hieher  gehören;  Tassen,  Zuckerdosen,  Kaffee-,  Tee-,  Bonbonbüchsen,  etc.,
Hänge-  und  Stehlampen,  Schnupftabakdosen,  Streichholzständer,  Blumenhälter,
Deckel  aus  Weißblech,  Leuchter,  Tabatiören  und  ähnliche  Gegenstände.

475

Waren  aus  emailliertem  Eisenblech

77

60  —

Hieher  gehören  Küchengeräte,  wie:  Kasserolen,  Bratpfannen,  Seifensohalen,
Kannen,  Schüsseln,  Kochgeschirr  und  andere  Gegenstände  aus  emailliertem
Schwarzblech.
            
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