50
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
466
Waren aus Schwarzblech, nicht poliert, nicht emailliert, nicht verzinnt, in Ver
bindung mit Gußeisen
100 hg
20‘—
Hieher gehören; Dampfkessel, Küchenherde, Ofen, Kamin Vorsätze, Ofentüren,
Küchengeräte aus Schwarzblech, Kesseldeckel und ähnliche Gegenstände aus gleichem
Material.
467
Kassen aus Eisen oder Stahl
r
30'—
468
Ordinäre schmiede- und gußeiserne Betten, einfach angestrichen oder mit
Verzierungen aller Art, aber nicht versilbert und vergoldet
n
18-—
469
Schmiede- und gußeiserne Betten mit Verzierungen, gefärbt, lackiert, mit
Malerei oder bronziert, aber nicht vergoldet und nicht versilbert
77
30- -
470
Eiserne Möbel aller Art für Wohnungen, gefärbt, lackiert, mit Malerei, bronziert,
tapeziert oder nicht, aber weder vergoldet noch versilbert
T,
35*
Zu Tarif-Nr. 468—470. Eiserne Möbel und Betten der Tarif-Nr. 468—470
werden, wenn sie ganz oder teilweise vergoldet oder versilbert sind, mit einem Zu
schläge von 60% zu dem gewöhnlichen Zollsätze verzollt.
471
Waren aus Eisen und Stahl, einfach, bloß gefeilt, weder verziert noch poliert,
emaillie-it oder gefärbt;
a) das Stück im Gewichte von 25 hg und darüber
77
io-—
b) das Stück im Gewichte von 3--25 hg
77
15'—
c) das Stück im Gewichte von 0‘5—3 hg
20-—
d) das Stück im Gewichte unter 0 - 5 kg . .
n
30 —
472
Waren aus Eisen oder Stahl, verzinnt, emailliert, lackiert, aber nicht poliert:
a) das Stück im Gewichte von 25 kg und darüber . . ...
77
20-—
i) das Stück im Gewichte von 3—25 hg
«
30'—
c) das Stück im Gewichte von 0 5 - 3 hg
77
40’ -■
d) das Stück im Gewichte unter 0'5 hg
77
50-—
473
Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, verzinnt, verzinkt (auf galvanischem Wege)
oder verkupfert, aber weder gefärbt noch lackiert, auch in Verbindung mit Holz
77
35- —
Hieher gehören: Hausgeräte aller Art, wie: Schaufeln, Löffel, Schalen, Seiher,
Reibeisen, kleine Kübel, Becher, Eimer, Trichter, Gießkannen, Badewannen, Kühl
apparate, Duschapparate, Hohlmaße, Lampen, Laternen, Tassen, Schüsseln, Back
formen, Kttchenmühlen und alle anderen Gegenstände dieser Art.
474
Waren aus Weiß- oder Schwarzblech, gefärbt, lackiert, mit Malerei verziert,
auch vergoldet und versilbert, in Verbindung mit anderen Materialien mit
Ausnahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter und Edelmetallen ....
*7
50*— :
Hieher gehören; Tassen, Zuckerdosen, Kaffee-, Tee-, Bonbonbüchsen, etc.,
Hänge- und Stehlampen, Schnupftabakdosen, Streichholzständer, Blumenhälter,
Deckel aus Weißblech, Leuchter, Tabatiören und ähnliche Gegenstände.
475
Waren aus emailliertem Eisenblech
77
60 —
Hieher gehören Küchengeräte, wie: Kasserolen, Bratpfannen, Seifensohalen,
Kannen, Schüsseln, Kochgeschirr und andere Gegenstände aus emailliertem
Schwarzblech.