Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Futtermittel.

')  Landw.  Versuchs-Stationen  1889,  36,  29.

6.  Rohfaser.  15—40  g  Schlempe  bezw.  Treber,  2—3  g  Trockensubstanz  entsprechend, ­
  werden  unter  Berücksichtigung  des  Wassergehaltes  der  Schlempe  direkt
nach  S.  245  unter  I  oder  auch  nach  dem  Eindunsten  wie  unter  2  S.  249  behandelt.
7.  Asche.  25—50  g  werden  in  einer  Platinschale  erst  auf  dem  Wasserbade
eingetrocknet  und  dann  wie  üblich  verascht.
Die  Stärkeschlempen  sind  meistens  sehr  arm  an  Mineralstoffen  (besonders  an
Kali-  und  Phosphorsäure).
8.  Alkohol.  Sollte  die  Bestimmung  des  Alkohols,  welcher  gewöhnlich  nur  in  Spuren
in  der  Schlempe  vorhanden  ist,  gewünscht  werden,  so  werden  nach  M.  Märcker  3  1  Schlempe
in  eine  geräumige  Retorte  gebracht,  welche  in  einem  Wasserbado  erhitzt  wird  und  durch
deren  Tubus  man  mittels  eines  bis  auf  den  Boden  der  Retorte  reichenden  Glasrohres
Wasserdampf  einleitet,  und  so  300  ccm  bei  vorgelegtem  Kühler  abdestilliert;  man  ermittelt
das  spezifische  Gewicht  dieser  Flüssigkeit  und  berechnet  den  Alkoholgehalt  nach  der
Alkohol-Tabelle;  jedem  Alkoholometergrad  im  Destillat  entspricht  '/in  Volumprozent
Alkohol  in  der  Schlempe.  Bei  geringem  Gehalt  an  Alkohol  empfiehlt  es  sich,  die  300  ccm
nochmals  zu  destillieren  und  von  100  ccm  Destillat  das  spez.  Gewicht  zu  bestimmen.
Zum  qualitativen  Nachweise  des  Alkohols  verzetzt  man  das  Destillat  mit  einigen
Tropfen  einer  gesättigten  Lösung  von  Jod  in  Jodkalium  (1  Teil  Jodkalium  auf  6—6  Teile
Wasser),  fügt  darauf  verdünnte  Kalilauge  zu,  bis  die  braune  Jodfarbe  fast  verschwunden
ist,  stellt  kurze  Zeit  in  heißes  Wasser  und  läßt  ruhig  erkalten;  bei  Anwesenheit  von
Alkohol  bildet  sich  ein  gelber,  kristallinischer  Absatz  von  Jodoform,  bei  geringer  Menge
ein  deutlicher  Geruch  nach  Jodoform.
9.  Glyzerin.  Nach  H.  v.  Törring')  enthalten  die  Brauntweinschlempen  im  natürlichen ­
  Zustande  0,156—0,300  °/ 0  Glyzerin  oder  2,5—3,9  °/ 0  der  Trockensubstanz.
Zur  quantitativen  Bestimmung  wird  das  Filtrat  von  30  g  Schlempe  samt  dom  Nachwasohwasser
  in  einer  Schale  auf  dem  Wasserbade  bis  auf  etwa  5  ccm  eingedampft,  15  g
gebrannter  Gips  hinzugefügt,  die  zu  erhärten  beginnende  Masse  gut  verrieben  und  das  erhaltene ­
  Pulver  im  Heberextraktionsapparat  etwa  6  Stunden  lang  mit  absolutem  Alkohol  ausgezogen. ­
  Die  alkoholische  Lösung  wird  unter  Zusatz  von  10—20  ccm  Wasser  bis  zur
völligen  Verjagung  des  Alkohols  erwärmt  und  darauf  die  wässerige,  Glyzerin  enthaltende
Lösung  der  Destillation  unterworfen.  Zu  dem  Zweck  wird  die  Lösung  iu  eine  etwa  100  ccm
fassende  Retorte  umgefüllt,  welche  sich  in  einem  mit  Thermometer  versehenen  Luftbade  von
Eisenblech  befindet;  die  Retorte  steht  luftdicht  mit  einem  Liebigschen  Kühler  und  das
umgebogene  Endstück  des  inneren  Kühlrohres  desgl.  durch  einen  mit  einem  doppelt  durchbohrten ­
  Pfropfen  verschlossenen,  starkwaudigeu  Kolben  in  Verbindung;  durch  die  eine
Öffnung  des  Pfropfens  geht  das  umgehogene  Endstück  des  Kühlrohres  bis  in  die  Mitte  des
Kolbens,  durch  die  andere  Öffnung  führt  ein  Glasrohr  zu  einer  Wasserluftpumpe;  in  die
letztere  Verbindung  ist  ein  Quecksilbermanometer  eingeschaltet.  Die  Wasserluftpumpe  muß
die  Luftverdüunung  bis  auf  die  Tension  des  Wasserdampfes  hersteilen  können.
Zuerst  wird  das  Luftbad  auf  160—170°  erwärmt,  bis  alles  Wasser  in  die  Vorlage
überdestilliert  ist;  dann  verbindet  man  mit  der  Wasserstrahlpumpe,  evakuiert  und  destilliert
unter  Steigerung  der  Temperatur  auf  190—210°;  um  die  letzten  Spuren  Glyzerin  aus  dem
Destillationsrohr  zu  entfernen,  läßt  man  3—4  com  Wasser  in  die  erkaltete  Retorte  tröpfeln
und  destilliert  ohne  Anwendung  des  Vakuums  bei  150—170°  im  Luftbade  weiter.
In  dem  10—16  ccm  betragenden  Destillat,  welches  nicht  mehr  als  0,2  g  Glyzerin  in
0,5—1  °/ 0 -iger  Stärke  enthalten  darf  —  bei  geringerem  oder  höherem  Gehalt  konzentriert
oder  verdünnt  man  entsprechend  —,  bestimmt  man  nach  v.  Törring  das  Glyzerin  dadurch,
daß  man  das  Destillat  mit  5  ccm  Benzoylchlorid  und  35  ccm  einer  10  %-igen  Natronlauge
unter  wiederholter  Abkühlung  längere  Zeit  kräftig  durchschüttelt,  bis  das  Glyzerinbenzoat
fest  geworden  ist.  Die  hart  gewordene  Masse  wird  schließlich  nach  dem  Zerreiben  in  der
alkalischen  Flüssigkeit  auf  einem  gewogenen  Filter  gesammelt,  mit  Wasser  gewaschen,
2  —  3  Stunden  bei  100°  getrocknet  und  gewogen;  0,386  g  Glyzerinbenzoat  entsprechen
0.1  g  Glyzerin.
            
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