Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Melasse  und  Melassemischfutter.

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Mucker  befreit, 1 )  der  Rückstand  in  üblicherweise  bei  95°  getrocknet  und  mit  Äther
ausgezogen. 2 )
4.  Bestimmung  des  Zuckers.  Die  Bestimmung  des  Zuckers  kann  nach  Auflösen ­
  einer  bestimmten  Menge  in  200  oder  500  ccm.  Filtrieren  und  Invertieren
eines  aliquoten  Teiles  des  Filtrates  gewichtsanalytisch  (S.  229)  erfolgen  oder  auch
durch  Polarisation  nach  dem  Vorschläge  von  K.  Müller 8 )  wie  folgt:
25  g  Melassefuttermittel  werden  in  einem  Erlenmeyer-Kolben  von  etwa
•300  ccm  eingewogen,  mit  250  ccm  Wasser  etwa  1 / 4  Stunde  unter  öfterem  Umschwenken
ausgezogen,  darauf  filtriert.  Von  dem  Filtrat  werden  100  ccm  in  einem  Kölbchen  mit
e mer  Messerspitze  voll  Tannin  (0,015—0,020  g)  versetzt;  nach  Durchschütteln  hiermit
Werden  10  ccm  des  üblichen  Bleiazetats,  ferner  10  ccm  einer  5  °/ 0 -igen  Alaunlösung,
endlich  ein  Messerspitzchen  voll  Tonerdehydrat  zugeraischt,  filtriert  und  polarisiert.
Beispiel;  Angenommen,  die  Polarisation  nach  Ventzke-Soleil  betrage  10,8  Grad,  so
at  man  unter  Berücksichtigung  der  Verdünnung  mit  20  ccm  im  ganzen  10,8  +  2,06  =  12,36
Grad  Drehung:
12,36  x  0,26048  =  3,22  g  Zucker  in  100  ccm.
i®  Gesamtmenge  Flüssigkeit  beträgt  250,0  ccm,
( azu  Wasser  aus  Melassefuttermittel,  z.  B.  Torfmelasse  (mit  25%  Wasser)  .  6,3  „

also  ln  25  g  Torfmelasse  =  8,25  g  oder  33%  Zucker.

zusammen  256.3  com,

100
Nimmt  man  in  der  Melasse  48%  Zucker  im  Durchschnitt  an,  so  besteht  die  Torfuelasse^
  aus  69%  Melasse  und  31%  Torf.
5*  Bestimmung  der  Rohfaser  in  dem  Melassemischfutter  vergl.  S.  245  und  249.
6»  Bestimmung  der  Asche.  Bei  der  Veraschung  der  Melasse  und  des  Melasse-•'chtuttemittels
  sind,  um  eine  vollständige  Verbrennung  zu  erzielen,  die  S.  195
gegebenen  Hilfsmittel  zu  beachten.
sehr  h'  Saclnveis  der  Natur  des  Melasseträgers.  Dieser  Nachweis  erfolgt  nach  Aufeiiung
  der  Substanz  mikroskopisch.  Vielfach  dienen  ganz  wertlose  oder  die  Ver-Un
 g  gar  beeinträchtigende  Zusätze  (z.  B.  Erdnußhülsen,  Torfmehl)  als  Melasseträger.
3.  Nachweis  von  Blut  in  sog.  Blutmelnsse.

kann

Zum  Nachweis  von  Blut  in  Melasse
den  \r man  desselben  Verfahrens  bedienen,  welches  A.  Emmerling  u.  a.  für
achweis  von  Blut  in  Blutdünger  (S.  166)  angegeben  haben.
Bestimmung  des  Gehaltes  an  Melasse  hezw.  Melasseträger  in  Melassemischo„.
  ,  r *  Hierzu  hat  der  Verband  landw.  Versuchs-Stationen  i.  D.  E.  folgenden  Behlu
 8  gefaßt: 4 )
tr ..  ’-Hie  Bestimmung  des  Gehaltes  der  Melassemischungen  an  Melasseder
  6111  unc *  an  belasse  ist  bis  auf  weiteres  entweder  durch  Bestimmung
Wasserunlöslichen  Trockensubstanz  (Verfahren  Schmoeger)  oder
einschrV^* 0  vor k er ige  Entfernung  des  Zuckers  ist  deshalb  notwendig,  weil  er  das  Fett
mit  W  .  H lnw irkung  des  Äthers  auf  dasselbe  behindert.  Beim  Auswaschen
asser  können  aber  leicht  Verluste  auch  an  Fett  stattfinden.
sprüniO•  v,  el “ stvers tändlich  muß  die  so  gefundene  Fettmenge  auf  das  entsprechende  urw
 ®der  die  um & erec i 1 net  werden.  Einfacher  dürfte  es  daher  sein,  daß  man  ent-(==5
  Dalfte  (=  12,6  g  ursprüngliche  Substanz)  oder  ’/b  des  getrockneten  Rückstandes
nicht  mabT^ 6  Substanz)  anwendet.  Wenn  der  Trockenrüokstand  sich  überhaupt
z iehen  a  80  mu d  man  die  ursprüngliche  Substanz  (10  g)  direkt  mit  Wasser  aus-’
 3 ,  ® n  Rückstand  trocknen  und  weiter  mit  Äther  behandeln,
selbst  hervoi*^  ^. ersu °l 18 'Stationen  1896,  47,  249.  Das  Verfahren  ist,  wie  K.  Müller
4 1  T  ° r W ) *’  n i°ht  genau,  genügt  aber  den  praktischen  Bedürfnissen.
’  andw -  Versuchs-Stationen  1904,  60,  214.
            
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