Melasse und Melassemischfutter.
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Mucker befreit, 1 ) der Rückstand in üblicherweise bei 95° getrocknet und mit Äther
ausgezogen. 2 )
4. Bestimmung des Zuckers. Die Bestimmung des Zuckers kann nach Auflösen
einer bestimmten Menge in 200 oder 500 ccm. Filtrieren und Invertieren
eines aliquoten Teiles des Filtrates gewichtsanalytisch (S. 229) erfolgen oder auch
durch Polarisation nach dem Vorschläge von K. Müller 8 ) wie folgt:
25 g Melassefuttermittel werden in einem Erlenmeyer-Kolben von etwa
•300 ccm eingewogen, mit 250 ccm Wasser etwa 1 / 4 Stunde unter öfterem Umschwenken
ausgezogen, darauf filtriert. Von dem Filtrat werden 100 ccm in einem Kölbchen mit
e mer Messerspitze voll Tannin (0,015—0,020 g) versetzt; nach Durchschütteln hiermit
Werden 10 ccm des üblichen Bleiazetats, ferner 10 ccm einer 5 °/ 0 -igen Alaunlösung,
endlich ein Messerspitzchen voll Tonerdehydrat zugeraischt, filtriert und polarisiert.
Beispiel; Angenommen, die Polarisation nach Ventzke-Soleil betrage 10,8 Grad, so
at man unter Berücksichtigung der Verdünnung mit 20 ccm im ganzen 10,8 + 2,06 = 12,36
Grad Drehung:
12,36 x 0,26048 = 3,22 g Zucker in 100 ccm.
i® Gesamtmenge Flüssigkeit beträgt 250,0 ccm,
( azu Wasser aus Melassefuttermittel, z. B. Torfmelasse (mit 25% Wasser) . 6,3 „
also ln 25 g Torfmelasse = 8,25 g oder 33% Zucker.
zusammen 256.3 com,
100
Nimmt man in der Melasse 48% Zucker im Durchschnitt an, so besteht die Torfuelasse^
aus 69% Melasse und 31% Torf.
5* Bestimmung der Rohfaser in dem Melassemischfutter vergl. S. 245 und 249.
6» Bestimmung der Asche. Bei der Veraschung der Melasse und des Melasse-•'chtuttemittels
sind, um eine vollständige Verbrennung zu erzielen, die S. 195
gegebenen Hilfsmittel zu beachten.
sehr h' Saclnveis der Natur des Melasseträgers. Dieser Nachweis erfolgt nach Aufeiiung
der Substanz mikroskopisch. Vielfach dienen ganz wertlose oder die Ver-Un
g gar beeinträchtigende Zusätze (z. B. Erdnußhülsen, Torfmehl) als Melasseträger.
3. Nachweis von Blut in sog. Blutmelnsse.
kann
Zum Nachweis von Blut in Melasse
den \r man desselben Verfahrens bedienen, welches A. Emmerling u. a. für
achweis von Blut in Blutdünger (S. 166) angegeben haben.
Bestimmung des Gehaltes an Melasse hezw. Melasseträger in Melassemischo„.
, r * Hierzu hat der Verband landw. Versuchs-Stationen i. D. E. folgenden Behlu
8 gefaßt: 4 )
tr .. ’-Hie Bestimmung des Gehaltes der Melassemischungen an Melasseder
6111 unc * an belasse ist bis auf weiteres entweder durch Bestimmung
Wasserunlöslichen Trockensubstanz (Verfahren Schmoeger) oder
einschrV^* 0 vor k er ige Entfernung des Zuckers ist deshalb notwendig, weil er das Fett
mit W . H lnw irkung des Äthers auf dasselbe behindert. Beim Auswaschen
asser können aber leicht Verluste auch an Fett stattfinden.
sprüniO• v, el “ stvers tändlich muß die so gefundene Fettmenge auf das entsprechende urw
®der die um & erec i 1 net werden. Einfacher dürfte es daher sein, daß man ent-(==5
Dalfte (= 12,6 g ursprüngliche Substanz) oder ’/b des getrockneten Rückstandes
nicht mabT^ 6 Substanz) anwendet. Wenn der Trockenrüokstand sich überhaupt
z iehen a 80 mu d man die ursprüngliche Substanz (10 g) direkt mit Wasser aus-’
3 , ® n Rückstand trocknen und weiter mit Äther behandeln,
selbst hervoi*^ ^. ersu °l 18 'Stationen 1896, 47, 249. Das Verfahren ist, wie K. Müller
4 1 T ° r W ) *’ n i°ht genau, genügt aber den praktischen Bedürfnissen.
’ andw - Versuchs-Stationen 1904, 60, 214.