Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wurzelgewächse, Kartoffeln und Rüben. 
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Darauf werden die sämtlichen Exemplare gewogen, um das Durchschnittsgewicht 
zu erhalten; wenn die größeren, mittleren und kleineren Exemplare getrennt unter 
sucht werden sollen, werden auch deren Gewichte getrennt ermittelt. 
2. Bestimmung des Wassers. Die sorgfältigst gereinigten Knollen oder Rühen 
werden in tunlichst dünne Scheiben geschnitten, die Scheiben an vorher gewogenen 
Messingdrähten mit Bügel (oder auch an Fäden) aufgereiht, gewogen, in einen 
Trockenschrank gebracht und bei 50—60° so lange getrocknet, bis die Schnitte 
hinreichend spröde sind behufs Zerkleinerung mit der Schrotmühle. 
Im ganzen verwendet man 700—1500 g. 
Um eine tunlichst große Anzahl Exemplare verwenden zu können, teilt man 
hie Knollen und kleineren Rüben in 2 Hälften und zerschneidet je die eine Hälfte 
zu dünnen Scheiben. 
Aber auch das würde für große Rübenkörper hei Anwendung von mehreren 
Exemplaren zu viel zum Trocknen geben. Diese teilt man daher kreuzweise in 
Teile und nimmt von jedem Viertel eine oder mehrere entsprechende Schnitte. 
ac h dem Trocknen läßt man sie einige Stunden an der Luft liegen, wägt und 
zerkleinert auf einer geeigneten Schrotmühle. 
I on der vorgetrockneten, gepulverten Substanz werden 5—10 g bis zur Be- 
uudigkeit des Gewichtes bei 105—110° weiter getrocknet; die Berechnung des 
ursprünglichen Wassergehaltes erfolgt wie bei No. I (Grünfutter) S. 255 u. f. 
In anderen Fällen kann man auch den Gehalt an Wasser bezw. an Trocken 
en „stanz in der Weise bestimmen, daß man von dem feinen, mit einer Kartoffel- oder 
h enreibe hergestellten, gut durchgemischten Brei 100—200 g in flachen Porzellan- 
T, ; en erst auf dem Wasserbade eindunstet, dann anhaltend bis zur annähernden 
Inständigkeit des Gewichtes bei 105—110° im Trockenschranke weiter trocknet. 
c lerer ist die völlige Austrocknung im Vakuum bei 100°. 
g , Die Bestimmung der übrigen Bestandteile erfolgt in der lufttrocknen 
’s anz nach den unter A S. 208—251 angegebenen Verfahren. 
e , Für die Darstellung des wässerigen Auszuges nimmt man entweder eine 
' j )re chende Menge der lufttrocknen Substanz oder auch des feinen, gut durch 
setzen Breies und behandelt diese wiederholt mit ausgekochtem, kaltem Wasser. 
3 e- man Bloß Glukose und Saccharose bestimmen, so zieht man 2 bis 
die 1 er Bilttrocknen Substanz wiederholt mit 80—85 °/ 0 -igem Weingeist aus, bringt 
Best USz11ge au ^ ein bestimmtes Volumen und entnimmt hiervon aliquote Teile zur 
■’ miniung der Zuckerarten nach S. 227—234. 
Die Bestimmung des Zuckers in „Zuckerrüben“ ist weiter unten besprochen, 
ge ® o11 auch eine Bestimmung der Stärke — z. B. in Kartoffeln — vor- 
S p , men werden, so verreibt man eine etwa 3—4 g Trockensubstanz ent- 
Wiede ^ enge Kartoffel- bezw. Rübenbrei mit kaltem Wasser und läßt unter 
Plüss' / . tem tüchtigen Durchrühren eine Stunde stehen. Hierauf gießt man die 
Pließ . ? lt} oFne ^ en Bodensatz aufzurühren, auf ein Filter von gut filtrierendem 
Unter t J? ler ’ zu ^ e tzt wird das Ungelöste auf das Filter gebracht, mit kaltem Wasser 
Dlass I • niner Wasserluftpumpe vollständig ausgewaschen, das Filter auf eine 
Pläsch b 1,)e ailsgeFre itet und der Inhalt sorgfältig in ein 150—200 ccm fassendes 
wie q ooo ® es P*Ut, die Wassermenge auf etwa 200 ccm gebracht und die Stärke, 
2ö8 u f ar 
Bode S. 241 
ii. f. angegeben ist, bestimmt. Vergl. auch das Verfahren von Baumert 
3. 241. 
We - Bestimmung der Asche ist in zuckerhaltigen Rüben oder Flüssigkeiten 
gen ^ er schweren Verbrennung der eingeschlossenen Kohle durchweg recht
	        
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