352 Regierungsrat Dr. Werner Teubert:
der Gesamtfracht bei Benutzung des Wasserwegs erheblich verringert.
Der Wettbewerb der Wasserstraßen wird sodann dadurch erschwert,
daß für die Massengüter, die in erster Linie für die Schiffahrt in Be-
tracht kommen, auf den Eisenbahnen meist die niedrigsten Tarifsätze
gelten, die oft auch gerade aus Wettbewerbsgründen eingeführt wurden.
Es ist daher eine der Hauptaufgaben der gesamten Verkehrspolitik,
durch Tariftmaßnahmen dahin zu wirken, daß Eisenbahn und Wasser-
straße jeweils der Güterverkehr zufällt, der von jedem Verkehrsmittel
am billigsten befördert werden kann, und daß diese sich gegenseitig so
ergänzen, daß die Güterbeförderung des Landes insgesamt sich am
billigsten vollzieht. Dies konnte vor dem Kriege in Deutschland nicht
erreicht werden, da der privaten Schiffahrt der Staatsbetrieb der
Eisenbahn gegenüberstand, der bestrebt war, möglichst viel Verkehr
an sich zu ziehen, und der namentlich bei dem ausgedehnten
Eisenbahnetz auch in der Lage war, im Wettbewerb gegen andere
Verkehrsmittel durch die niedrigsten Ausnahmetarife ihren Verkehr zu
erhöhen und durch hohe Tarife für andere Strecken oder Güterarten,
wo kein Wettbewerb bestand, zu verhüten, daß die Gesamteinnahme
zurückging.
So war die deutsche Eisenbahntarifpolitik der Entwicklung der
Binnenschiffahrt hinderlich; denn während z. B. billige Seehäfenaus-
nahmetarife den Wasserstraßen gerade den für sie nach Verkehrs-
richtung und Güterarten günstigsten Verkehr entzogen, wurde anderer-
seits der Wunsch der Schiffahrt, durch entsprechende Eisenbahntarife
zu den Binnenhäfen das Zusammenarbeiten dieser beiden Verkehrs-
mittel zu fördern, nur in wenigen Fällen erfüllt. Einen wesentlichen
Fortschritt zugunsten der Wasserstraßen erhoffte man durch Schaffung
des Reichsverkehrsministeriums, in dem nun von einer Stelle aus der
gesamte Verkehr geleitet werden sollte. Diese Hoffnung erfüllte sich
jedoch nicht, denn die Nachkriegszeit brachte mit dem fortschreitenden
Währungsverfall, dem sich die Eisenbahntarife nur langsam anpaßten,
für die Wasserstraßen einen weit stärkeren Verkehrsrückgang als für
die Eisenbahn; dieser wurde dadurch noch verschärft, daß die Reichs-
bahn bei der neuen Tarifbildung zu Staffeltarifen überging, die für
Massengüter und große Entfernungen, also gerade für den Verkehr, der
sonst der Schiffahrt zufiel, so niedrige Frachtsätze vorsahen, daß viel-
fach der Wasserweg nicht mehr in Betracht kam. Wenn auch bei den
oben aufgeführten Strecken das Verhältnis zwischen Eisenbahn- und
Wasserfracht im Jahre 1924 wieder dem vor dem Kriege nahekam, so
galt dies doch nur für wenige Fälle; überall dort, wo eine Eisenbahn-
anschlußfracht hinzutritt, ergeben sich für den Wasserweg ungünstigere
Verhältnisse als vor dem Kriege, Eine gewisse Förderung der Schiffahrt