350 Regierungsrat Dr. Werner Teubert:
sierten Flüssen und auch am Dortmund-Ems-Kanal deckten die Einnahmen
nicht einmal die laufenden Kosten. Auch bei den durch das
Gesetz von 1905 beschlossenen Kanälen glaubte man, obgleich grundsätzlich
die Aufwendungen durch die Befahrungseinnahmen gedeckt
werden sollten, sich nicht allein von der Schiffahrt in der Deckung der
Kosten abhängig machen zu sollen. Während man bei früheren Kanalbauten
die anliegenden oder sonst beteiligten Städte, Kreise oder Provinzen
zu Geldbeiträgen oder zur unentgeltlichen Überlassung von
Grund und Boden herangezogen hatte, glaubte bei diesen Kanälen der
Staat sich durch Bildung von „Garantieverbänden“ gegen einen etwa
eintretenden Einnahmeausfall sichern zu sollen. So mußten sich die am
Rhein-Weser-Kanal beteiligten Provinzen und andere öffentliche Verbände
verpflichten, die durch Kanalabgaben nicht gedeckten Fehlbeträge
der Betriebs- und Unterhaltungskosten dem Staate zu erstatten
und außerdem einen Baukostenanteil zu verzinsen. Nach dem Kriege
hat man dann angesichts der unglücklichen Finanzlage des Reichs
andere Wege eingeschlagen, um den weiteren Ausbau von Wasserstraßen
zu ermöglichen. So schritt man, um die in Süddeutschland geplanten
Wasserstraßen in Angriff nehmen zu können, zur Gründung
der Neckar-Aktien-Gesellschaft, sowie der Rhein-Main-Donau-Aktien-Gesellschaft,
Diese Unternehmungen wurden unter Führung des Reichs
als gemischtwirtschaftliche Gesellschaften gegründet, deren Aktienkapital
unter starker Beteiligung des Reichs von den Ländern, Städten
und sonstigen Beteiligten aufgebracht wurde. Das Reich, an das die
fertiggestellten Wasserstraßen übergehen sollen, ist verpflichtet, für
einen Teil der Verzinsung von Vorzugsaktien und Schuldverschreibungen
aufzukommen.
Die Fürsorge für die Binnenschiffahrt. Wasserstraßen
werden nur in seltenen Fällen Selbstzweck sein können und mit
der Absicht geschaffen werden, eine hohe Verzinsung des Anlagekapitals
zu finden, Daher entspringt die staatliche Förderung der Binnenschifffahrt
nicht nur dem Bestreben, den Schiffahrtsverkehr zu vermehren,
um durch erhöhte Abgabenbeträge Wasserstraßenbauten einträglicher
zu machen, sondern vor allem aus den Aufgaben der Wirtschaftspolitik,
durch Verbilligung des Verkehrs die Gütererzeugung und ihren Absatz
zu erleichtern und zu fördern, In der Billigkeit der Beförderung gegenüber
anderen Verkehrsmitteln, insbesondere der Eisenbahn, liegt aber
der eigentliche Wert der Binnenschiffahrt, Dienen auch die Wasserstraßen
in manchen Verkehrsbeziehungen und in Zeiten starken Verkehrs
dazu, die Eisenbahn zu entlasten, indem sie ihr vielleicht wenig
wirtschaftliche Aufwendungen für Bau und Betrieb ersparen, so würde
doch in der Regel in normalen Zeiten infolge unseres weit verzweigten