Object: 10 Jahre Wiederaufbau

Verhältnis ungünstiger ist als vor dem Weltkriege, was 
auf das in der Nachkriegszeit zwangsläufig erfolgte 
stärkere Hervortreten der Umsatz- und Verbrauchssteuern 
zurückzuführen ist, so zeigt es doch schon die Bedeutung, 
welche die direkten Steuern im öffentlichen Haushalte 
wieder einnehmen. 
9. Belastung durch die direkten Steuern. 
Wenn auch die Darstellung der Steuerbelastung durch 
°echnungsmäßige Aufteilung auf den Kopf der Ge- 
j;amtbevölkerung mangels Rücksichtnahme auf die Höhe 
and Schichtung des Volkseinkommens sehr problematisch 
ind insbesondere für einen Vergleich mit dem Auslande 
licht geeignet ist, bietet die folgende Gegenüberstellung 
der Belastung durch die direkten Personalsteuern in den 
Jahren stabiler ‚Währung im Vergleich mit dem letzten 
Vorkriegsjahr doch ein anschauliches Bild für die Ent- 
Wicklung der Steuerlast. Der Erfolg der Personalsteuern 
verteilt sich auf den Kopf der Bevölkerung folgender- 
naßen: 
1013 
1023 . 
10924 . 
1925. 
1926 
1927 
‚(20.89 Goldkronen =) S 43.04 
„ 24.78 
; 42.36 
‚0606 
48.48 
48.74 
| An dieser Gesamtbelastung hat die Einkommensteuer 
m Jahre 1013 mit S 13.63, im Jahre 1927 aber mit 
> 23.63 Anteil. Dieses starke Hervortreten der LEin- 
Kommensteuer ist auf die große Steigerung der Steuer- 
;ätze, das Zurückbleiben der steuerfreien Finkommens- 
Srenze gegenüber der Vorkriegszeit und schließlich auf 
lie Einführung des Steuerabzuges bei Dienst- und 
_ohnbezügen zurückzuführen. 
Die Belastung durch die direkten Personalsteuern des 
3undes kann wohl nicht ohne Zusammenhang mit den 
Übrigen öffentlichen Abgaben betrachtet werden, doch 
äßt die obenstehende Aufstellung auch bei Berücksich- 
gung der höheren Goldwertigkeit und Kaufkraft der 
Vergleichsziffern des Jahres 1013 dennoch auf ein An- 
teigen der Belastung durch die direkten 
Personalsteuern schließen, die um so fühlbarer 
Wirkt, als insbesondere zufolge des ebenerwähnten nied- 
“geren einkommensteuerfreien Mindestbetrages (1013: 
1600 Goldkronen =rund 2300 Schilling) wirtschaftlich 
;chwächere Schichten der Bevölkerung stärker zur Be- 
steuerung herangezogen werden, als dies vor dem Kriege 
der Fall war. 
O. Direkte Steuern und Steuerträgerschaft. 
Die mit dem Wesen der direkten Steuern als Ver- 
ınlagungssteuern verbundene Notwendigkeit, die Erwerbs- 
ınd Einkommens- und persönlichen Verhältnisse der 
steuerpflichtigen klarzustellen, bringt diese Steuern un- 
vermeidlich in einen gewissen Gegensatz zur Steuer- 
Trägerschaft. Diese Tatsache hat aber die Erfahrung 
‚ezeitigt, daß die Veranlagung der direkten Steuern 
ıcht einseitig durch Zwang seitens der Steuerverwaltung 
{urchgeführt werden kann, sondern, daß es hiezu eines 
‚ewissen Zusammenarbeitens der Steuerpflichtigen und 
ler Steuerverwaltung bedarf. Es liegt auf der Hand, daß 
lie drückenden Zwangsmaßnahmen (zum Beispiel Ver- 
nögenssperren) zusammen mit den hohen Steuersätzen 
ınd den sich zufolge der Geldentwertung ergebenden 
Ingleichheiten in der Steuerlast die Steuermoral unter- 
ıraben mußten. Seit der Wiederkehr normaler Verhält- 
1isse in der Steuergesetzgebung hat es sich die Steuer- 
verwaltung zur Aufgabe gemacht, durch Wiederherstellung 
aines gewissen Vertrauensverhältnisses zwischen Steuer- 
rägerschaft und Verwaltung die Steuermoral zu fördern. 
Diesen Bestrebungen dienen insbesondere auch die in 
etzter Zeit ergriffenen administrativen Maßnahmen zur 
Yereinfachung des Veranlagungsverfahrens für die kleinen 
steuerträger, die sich den verfahrensrechtlichen Anfor- 
lerungen des Gesetzes nicht voll gewachsen zeigen. 
Die direkten Staatssteuern bewähren sich nach den 
‚echselvollen Verhältnissen in den ersten Jahren der 
jepublik wieder als wichtige Stützen in der Einnahme- 
virtschaft des Staates. sowie auch der Länder und 
Semeinden. Sie entsprechen in ihrer heutigen Gestalt 
m allgemeinen vollauf den Grundsätzen des modernen 
;teuerrechtes und bedürfen nach den vielfadhıen syste- 
natischen Aenderungen: jetzt einer Zeit der Ruhe, 
veldche allein das Einleben und die richtige Handhabung 
ı1es Steuerrechtes gewährleistet. Ein Stillstand in der 
ntwicklung muß aber, namentlich auf dem Gebiete der 
ıteuersätze, nicht unbedingt platzgreifen. Die Wechsel- 
/irkungen zwischen direkten Steuern und Volkswirtschaft, 
äüe in den Zeiten der Wirtschaftsnot der Republik so 
innfällig zutage getreten sind, erfordern ein aufmerk- 
ames Gegeneinanderabwägen der Steuerlast und der 
"”ragfähigkeit der Wirtschaft. Es bleibt nach wie 
‚or die schwierige Aufgabe der Steuerpolitik, die Be- 
astung durch die direkten Steuern unter Wahrung der 
liesen zukommenden Bedeutung im Abgahensystem und 
ınter Bedachtnahme auf die zwingenden Erfordernisse 
les öffentlichen Finanzbedarfes mit den sozialen und 
wirtschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. 
DER FINANZAUSGLEICH IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH 
Von Dr. Richard Pfaundler. Ministeriailrat im Bundesministerium für Finanzen. 
Die Notwendigkeit eines Finanzausgleiches er- 
3ibt sich aus dem Bestand mehrerer Gruppen von 
Sehietskörperschaften mit einem sich überdeckenden 
Sebiet, die die Mittel für die Befriedigung ihrer finan- 
Aellen Bedürfnisse in Form von Steuern und anderen 
Zwangsbeiträgen aus der Volkswirtschaft dieses Gebietes 
ıchöpfen müssen. Mit der mehrfachen Verpflichtung der 
;teuerträger gegenüber verschiedenen Steuergläubigern 
st die Gefahr einer Überbürdung verbunden, 
venn ihre Inanspruchnahme durch die einzelnen Gebiets- 
‚Örperschaften ohne Rücksicht auf den Finanzbedarf 
ınderer Körperschaften und damit auf: die Gesamtbe-
	        
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