Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

SECHSTER TEIL 
DIE KRANKENVERSICHERUNG 
DER AUSLÄNDER 
EINLEITUNG 
Soll die Krankenversicherung zur vollen Wirkung für den 
einzelnen und die Gesamtheit gelangen, so ist die versicherungs- 
rechtliche Gleichstellung der Ausländer mit den Inländern uner- 
lässlich. Der Nutzen der Krankenversicherung liegt ja darin, 
dass sie dem Arbeiter eine möglichst rasche Wiederherstellung 
der Gesundheit ermöglicht und durch Einschränkung der Gefahr 
vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit und vorzeitigen Todes sowie der 
Ansteckungsgefahr dem einzelnen und der Gesamtheit Vorteil 
bringt. Der Ausländer ist nun dem von der Krankenversicherung 
gedeckten Risiko in gleicher Weise ausgesetzt wie der Inländer. 
Dieses Risiko kann selbst bei sehr kurzem Aufenthalt des Aus- 
länders im Inlande eintreten. 
Tritt dieser Fall ein, so wird man doch einen nichtversicherten 
Ausländer aus Gründen der Menschlichkeit nicht ohne Hilfe 
lassen können. Die Kosten dafür fallen dann der Allgemeinheit 
anheim. Oft genug wird aber die Verpflichtung zur Befriedigung 
der Bedürfnisse seiner Familie und die Kostspieligkeit der Arzt- 
hilfe den Arbeiter veranlassen, seine Arbeit solange als möglich 
fortzusetzen. und erst nach längerer Krankheit den Arzt in An- 
spruch zu nehmen. Hierdurch wird natürlich seine Wieder- 
herstellung verzögert. Der Heilfaktor greift zu spät ein und das 
kann eine längere Dauer der Arbeitsunfähigkeit bedingen. Hin 
und wieder werden auch Arbeiter, um wieder zu Verdienst zu 
kommen, die Arbeit aufnehmen, bevor sie ausgeheilt sind. Sie 
bilden dann vielleicht eine Ansteckungsgefahr für die übrigen 
Arbeiter. Das bedeutet eine Vergrösserung des Risikos der Kranken-, 
Sterbe- und Invaliditätsversicherung. Die Ausländern verweigerte
	        
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