Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Grundsätze für den Handel mit Futtermitteln. 
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Zettel oder Aufschrift kenntlich gemacht wird. Zu diesem Zweck haben die den Säcken 
aufzuklebenden Zettel (oder Aufschriften) zu enthalten; Namen des Händlers und dessen 
Marke, Gewicht des Sackes, Benennung des Futterstoffes, Gehaltsgarantie (in solchen die Nähr 
stoffe vollständig bezeichnenden, nicht in Buchstaben abgekürzten Benennungen, also Protein, 
Fett usw.), Angabe des eventuellen Spielraums oder Ausgleichs, in rotem Querüberdruck; 
die Versuchs-Station, unter deren Kontrolle die betr. Firma sich eventuell gestellt hat, 
und die Bedingungen, unter welchen die Ermittelung des Gehaltes an den garantierten 
Nährstoffen von der betr. Versuchs-Station ausgefiihrt wird. 
3. Die Garantie für die wesentlichen, den Wert bestimmenden Nährstoffe bezieht 
sich in allen Fällen auf Protein und Fett, auf den Gehalt von Kohlenhydraten nur dann, 
wenn die Garantie für Kohlenhydrate ausdrücklich vereinbart wird. 
Die Garantie für Protein und Fett ist getrennt für jeden dieser Nährstoffe an 
zugeben. 
Die Garantiezahlen bezeichnen den Mindestgehalt der in dem betreffenden Futter 
mittel garantierten Nährstoffe. Grenzzahlen zur Bezeichnung der Garantiezahlen (z, B. 
18—20°/ 0 Protein) sind unzulässig. 
Für die an den garantierten Werten fehlenden Gehalte ist der Verkäufer verpflichtet, 
Entschädigung zu leisten. 
Die Entschädigung kann berechnet werden entweder: 1. nach dem Grundsatz des 
Ausgleiches oder 2, nach dem Grundsatz des Analysenspielraums (Latitüde). 
ad 1. Ausgleich. 
Unter Ausgleich ist zu verstehen die Deckung eines etwaigen Mindergehaltes au 
einem der garantierten Nährstoffe dem Geldwerte nach durch einen gleichzeitig vorhandenen 
Uberschuß eines anderen garantierten Nährstoffes. Als Grenzen sind maßgebend: 
Deckung eines Mindergehaltes an Fett bis 1 % in Futtermitteln mit einem garan 
tierten Fettgehalt bis zu 10 °/ 0 , bis zu 2 °/ 0 bei höheren Gehaltsgarantien; 
Deckung eines Mindergehaltes an Protein bis zu 10 ü / 0 des garantierten Protein 
gehaltes, im Höohstbetrage bis 3 °/ 0 Protein; 
Deckung eines Mindorgehaltes an Kohlenhydraten bezw. stickstofffreien Extraktstoffeu 
bis zu 5 °/ n Kohlenhydrate, 
Bei einzelnen Futtermitteln bleibt es besonderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen 
Verkäufer und Käufer bezw. zwischen Verkäufer und landwirtschaftlichen oder genossen 
schaftlichen Vereinigungen Vorbehalten, mit Rücksicht auf größere oder geringere Schwan 
kungen des Gehaltes die angegebenen Ausgleichsgrenzen zu erweitern oder zu verengern. 
ad 2. Analysenspielraum. 
Ein Analysenspielraum soll nur bewilligt werden, wenn ein solcher zwischen dem 
Käufer und Verkäufer vereinbart worden ist, wozu indessen der Vermerk; „vorbehaltlich 
des Spielraums“ (Latitüde) genügen soll. Dieser besagt: „daß von dem in den Futter 
mitteln enthaltenen Bohprotein bis zu einem Mindergehalt von l 1 / 3 °/ (l , bei Fett bis zu 
Va °/o noch keine Entschädigung gewährt werden soll. Übersteigt jedoch der Fehlbetrag 
°/ 0 bei Eohprotein oder >/ a °/ 0 bei Fett, so wird der volle Fehlbetrag in Anrechnung 
gebracht“. 
Wenn die Entschädigung unter Berücksichtigung des Analysenspielraums stattfiudet, 
a t der Ausgleich weg, und umgekehrt 
Für die Berechnung der Entschädigung wird das Geldwertsverhältnis von 1 Teil 
°bprotein zu 1 Teil Rohfett gleichgesetzt. 
Der Wert von 1 Teil Kohlenhydraten bezw. stickstofffreien Extraktstoffen wird auf dem 
^ege der Differenzrechnung auf Grund der von dem Verbände der landwirtschaftlichen 
crsuchs-Stationon auszuführenden Berechnungen festgestcllt (vergl. folgenden Abschnitt). 
Für die Berechnung des Wertes bezw. der Entschädigung der mit garantierten Ge 
rn ten in den Handel kommenden Futtermittel kommen nur diejenigen Nährstoffe in Be- 
ra cht, auf welche sich die Garantie erstreckt. 
..... ■ ^ er ^ ei1 Futtermittel nach „Prozenten der einzelnen Nährstoffe“ gehandelt, so 
a jeder Spielraum und jeder Ausgleich fort.
	        
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