Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Futtermittel.

sich  in  eine  Samenanlage  hinein  und  richten  die  beschriebenen  Verheerungen  an.
In  der  Fraßhöhle  entwickelt  sich  dann  der  Käfer,  der  im  Frühling  oder  bei  warmem
Wetter  auch  schon  im  Winter  auskriecht.  Der
Wert  solcher  angefressenen  Samen  als  Futtermittel ­
  und  Saatgut  ist  verringert.  Außer
Schwefelkohlenstoff  wird  als  Bekämpfungsmittel
Erwärmen  der  Samen  auf  50—60°  empfohlen.
5.  YonSchmetterlingen  wird  denKornvorräten
  die  Kornmotte  (der  weiße  Kornwurm), ­
  Tinea  granella,  oft  gefährlich.  Die
Yorderflitgel  dieses  Schmetterlings  sind  silberweiß, ­
  dunkelbraun  bis  schwarz  veränderlich
gezeichnet.  Die  weißgrauen  Hinterflügel  sind
schmal  und  spitz.  Körperlänge  5,2  mm,  Flügelspannung ­
  15  mm.  Die  Raupe  ist  sechzehnfüßig,
  beinfarben,  mit  hellbraunem  Kopf  und
Die  Puppe  ist  sehr  beweglich,  endet  hinten
Dörnchen.  Sie  ist  etwa  5  mm  lang.  Der
im  Juni  in  der  Dunkelheit  meist  in  geschlossenen  Räumen.
Das  Weibchen  legt  ein  bis  zwei  Eier  an  jedes  Getreidekorn,
nötigenfalls  auch  an  trockne  Früchte.  Die  Raupen  spinnen
die  Körner  aneinander.  Sie  leben  unter  dem  Schutze  der  von
ihnen  gezogenen  Seidenfäden  und  fressen  an  mehreren  Körnern,
ohne  eins  ganz  aufzuzehren.  Sind  sie  erwachsen,  so  spinnen
sie  sich  in  hinreichend  zernagten  Körnern  oder  in  Ritzen
einen  roggenkorngroßen  Kokon,  in  dem  sie  bis  zum  Frühjahr
Fig  232  Kornmotte  bleiben.  Im  März  oder  Mai  verpuppen  sie  sich.  Die  Puppe
(Tinea  granella).  ruht  etwa  3  Wochen.  Fleißiges  ümschaufeln  des  Getreides
Motte  (vergrößert)  und  g oramer  und  Behandlung  mit  Schwefelkohlenstoff  sind  die
Raupe  mit  Nest.  Nach
Taschenherg.  besten  Gegenmittel,

Fig.  231.  Erlösen-  und  Bohnenkäfer.
Samen  der  Ackerbobne  und  Erbse  mit
Löchern  von  Samenkäfern,  Bruchus,  gefressen. ­
  An  der  unteren  Erbse  ist  das
Loch  noch  verschlossen  und  der  Käfer  noch
darin.  Daneben  der  Käfer  (vergrößert).
Nach  Frank.

Nackenschild  und  mißt  7—10  mm.
kolbig  und  trägt  am  Ende  einige
Schmetterling  fliegt

VII.  Allgemeine  Grundsätze  für  den  Handel  mit  käuflichen  Futtermitteln. 1 )
1.  Bei  jedem  Verkauf  von  Futtermitteln  ist  seitens  des  Verkäufers  unaufgefordert
Garantie  zu  leisten;
a)  für  die  der  Natur  der  Futtermittel  entsprechende  Bezeichnung,  für  Unverdorbenheit
uud  Unverfälschtheit  (Reinheit  von  fremden,  minderwertigen,  indifferenten  oder  gesundheitsschädlichen, ­
  der  Natur  und  Bezeichnung  des  Futtermittels  nicht  entsprechenden  Bestandteilen); ­

b)  für  den  Mindestgehalt  an  den  wertbestimmenden  Nährstoffen  (siehe  Absatz  3).
2.  Die  Garantie  ist  schriftlich  zu  leisten  durch  Verzeichnung  des  Garantiegehaltes
in  der  Offerte,  dem  Schlußschein  oder  der  Faktura  oder  bei  kleineren  Bezügen  (unter
200  Ztr.)  durch  besondere  schriftliche  Mitteilungen  an  den  Bezieher.  Dabei  müssen  angegeben ­
  werden:  Name  und  Art  des  Futtermittels,  garantierte  Gehaltszahlen,  Herkunft
(letztere,  wenn  die  Herkunft  bezeichnend  ist  für  bestimmte  Qualitäten);  ferner  ob  und  in
welcher  Höhe  eine  etwaige  Entschädigung  nach  dem  Grundsätze  des  Ausgleichs  oder  des
Spielraums  berechnet  werden  soll.
Im  Kleinverkehr  ist  anzustrebon,  daß  bei  den  in  Säcken  verkauften  Futtermitteln  die
geleistete  Garantie  äußerlich  an  einer  ein  für  allemal  bestimmten  Stelle  durch  Plomben,
')  Nach  den  Beschlüssen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  (Futtermittel-Abteilung)
  bezw.  nach  den  Vereinbarungen  des  Verbandes  landw.  Versuchs-Stationen  i.  D.  B.
            
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