Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Grundsätze  für  den  Handel  mit  Futtermitteln.

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Zettel  oder  Aufschrift  kenntlich  gemacht  wird.  Zu  diesem  Zweck  haben  die  den  Säcken
aufzuklebenden  Zettel  (oder  Aufschriften)  zu  enthalten;  Namen  des  Händlers  und  dessen
Marke,  Gewicht  des  Sackes,  Benennung  des  Futterstoffes,  Gehaltsgarantie  (in  solchen  die  Nährstoffe ­
  vollständig  bezeichnenden,  nicht  in  Buchstaben  abgekürzten  Benennungen,  also  Protein,
Fett  usw.),  Angabe  des  eventuellen  Spielraums  oder  Ausgleichs,  in  rotem  Querüberdruck;
die  Versuchs-Station,  unter  deren  Kontrolle  die  betr.  Firma  sich  eventuell  gestellt  hat,
und  die  Bedingungen,  unter  welchen  die  Ermittelung  des  Gehaltes  an  den  garantierten
Nährstoffen  von  der  betr.  Versuchs-Station  ausgefiihrt  wird.
3.  Die  Garantie  für  die  wesentlichen,  den  Wert  bestimmenden  Nährstoffe  bezieht
sich  in  allen  Fällen  auf  Protein  und  Fett,  auf  den  Gehalt  von  Kohlenhydraten  nur  dann,
wenn  die  Garantie  für  Kohlenhydrate  ausdrücklich  vereinbart  wird.
Die  Garantie  für  Protein  und  Fett  ist  getrennt  für  jeden  dieser  Nährstoffe  anzugeben. ­

Die  Garantiezahlen  bezeichnen  den  Mindestgehalt  der  in  dem  betreffenden  Futtermittel ­
  garantierten  Nährstoffe.  Grenzzahlen  zur  Bezeichnung  der  Garantiezahlen  (z,  B.
18—20°/ 0  Protein)  sind  unzulässig.
Für  die  an  den  garantierten  Werten  fehlenden  Gehalte  ist  der  Verkäufer  verpflichtet,
Entschädigung  zu  leisten.
Die  Entschädigung  kann  berechnet  werden  entweder:  1.  nach  dem  Grundsatz  des
Ausgleiches  oder  2,  nach  dem  Grundsatz  des  Analysenspielraums  (Latitüde).
ad  1.  Ausgleich.
Unter  Ausgleich  ist  zu  verstehen  die  Deckung  eines  etwaigen  Mindergehaltes  au
einem  der  garantierten  Nährstoffe  dem  Geldwerte  nach  durch  einen  gleichzeitig  vorhandenen
Uberschuß  eines  anderen  garantierten  Nährstoffes.  Als  Grenzen  sind  maßgebend:
Deckung  eines  Mindergehaltes  an  Fett  bis  1  %  in  Futtermitteln  mit  einem  garantierten ­
  Fettgehalt  bis  zu  10  °/ 0 ,  bis  zu  2  °/ 0  bei  höheren  Gehaltsgarantien;
Deckung  eines  Mindergehaltes  an  Protein  bis  zu  10  ü / 0  des  garantierten  Proteingehaltes, ­
  im  Höohstbetrage  bis  3  °/ 0  Protein;
Deckung  eines  Mindorgehaltes  an  Kohlenhydraten  bezw.  stickstofffreien  Extraktstoffeu
bis  zu  5  °/ n  Kohlenhydrate,
Bei  einzelnen  Futtermitteln  bleibt  es  besonderen  schriftlichen  Vereinbarungen  zwischen
Verkäufer  und  Käufer  bezw.  zwischen  Verkäufer  und  landwirtschaftlichen  oder  genossenschaftlichen ­
  Vereinigungen  Vorbehalten,  mit  Rücksicht  auf  größere  oder  geringere  Schwankungen ­
  des  Gehaltes  die  angegebenen  Ausgleichsgrenzen  zu  erweitern  oder  zu  verengern.
ad  2.  Analysenspielraum.
Ein  Analysenspielraum  soll  nur  bewilligt  werden,  wenn  ein  solcher  zwischen  dem
Käufer  und  Verkäufer  vereinbart  worden  ist,  wozu  indessen  der  Vermerk;  „vorbehaltlich
des  Spielraums“  (Latitüde)  genügen  soll.  Dieser  besagt:  „daß  von  dem  in  den  Futtermitteln ­
  enthaltenen  Bohprotein  bis  zu  einem  Mindergehalt  von  l 1  / 3  °/ (l ,  bei  Fett  bis  zu
Va  °/o  noch  keine  Entschädigung  gewährt  werden  soll.  Übersteigt  jedoch  der  Fehlbetrag
°/ 0  bei  Eohprotein  oder  >/ a °/ 0  bei  Fett,  so  wird  der  volle  Fehlbetrag  in  Anrechnung
gebracht“.

Wenn  die  Entschädigung  unter  Berücksichtigung  des  Analysenspielraums  stattfiudet,
a  t  der  Ausgleich  weg,  und  umgekehrt
Für  die  Berechnung  der  Entschädigung  wird  das  Geldwertsverhältnis  von  1  Teil
°bprotein  zu  1  Teil  Rohfett  gleichgesetzt.
Der  Wert  von  1  Teil  Kohlenhydraten  bezw.  stickstofffreien  Extraktstoffen  wird  auf  dem
^ege  der  Differenzrechnung  auf  Grund  der  von  dem  Verbände  der  landwirtschaftlichen
crsuchs-Stationon  auszuführenden  Berechnungen  festgestcllt  (vergl.  folgenden  Abschnitt).
Für  die  Berechnung  des  Wertes  bezw.  der  Entschädigung  der  mit  garantierten  Gern ­
  ten  in  den  Handel  kommenden  Futtermittel  kommen  nur  diejenigen  Nährstoffe  in  Bera
 cht,  auf  welche  sich  die  Garantie  erstreckt.
.....  ■  ^ er ^ ei1  Futtermittel  nach  „Prozenten  der  einzelnen  Nährstoffe“  gehandelt,  so
a  jeder  Spielraum  und  jeder  Ausgleich  fort.
            
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