Geldwertsberechnung der Futtermittel.
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so berechnet sich wie oben:
Nach der Garantie:
Protein 45,5 x2 = 91,0
Fett 7,5 x 2 = 15,0
Stickstofffreie Extraktstoffe .... 25,6 x 1 — 25,6
Im ganzen Futterwerteinheiten 131,6
Nach der Lieferung:
Protein 42,7 x2 = 85,4
Fett 6,8 x 2 = 13,6
Stickstofffreie Extraktstoffe .... 29,0 xl = 29,0
Im ganzen Futterwerteinheiten 128,0
es fehlen daher an der Garantie 3,6 Futterwerteinheiten; da nach der Garantie eine Futter
werteinheit jÜy|| = 11,6 Pf. kostet, so beträgt der Mindergeldwert der gelieferten Ware
11,6 x 3,6 = 42 Pf. für 100 kg.
Seit einigen Jahren pflegt bei den Ölkuchen nur die Summe yon Protein -)- Fett
garantiert zu werden; dieses ist leider ein Mißbrauch geworden und sollte in Zukunft
nicht mehr zugelassen werden.
Wenn sich, wie häufig, die Lieferer eine „Gehaltsschwankung“ ausbedungen
haben, so ist diese zu berücksichtigen.
Lautet z. B. die Garantie für Erdnußkuchen auf 65 °/ 0 Protein -f-Fett bei einem aus
bedungenen Gehaltsspielraum von 2 % (d. h. für 100 dieser Nährstoffe), so braucht keine
Rückvergütung einzutreten, wenn 53,9 % Protein -)- Fett in der gelieferten Ware gefunden
worden sind; hat die Untersuchung aber nur 63,4 °/ 0 Protein -|- Fett ergeben, so muß für
den vollen Mindergehalt Rückvergütung geleistet werden.
Richtiger aber ist, bei Kaufabschlüssen für jeden einzelnen Nährstoff eine feste
Garantie zu verlangen und ein Wertsverhältnis zwischen den 3 Nährstoffen zu vereinbaren,
®it der Maßgabe, daß bis zu einer gewissen Grenze der Fehlbetrag an den Werteinheiten
des einen Bestandteiles durch einen Mehrbetrag an den Werteinheiten des anderen Bestand
teiles wie oben ausgeglichen werden darf (vergl. S. 425).