Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Die  Untersuchung  der  Sämereien.

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Holcus,  Morus,  Nicotiana,  Pinus  Strobus,  Poa,  Trisetum,  Zea  ist  dagegen  eine  täglich
sechsstündige  Erhöhung  der  Keimbettwärme  auf  30°  erforderlich.
e)  Beleuchtung  des  Keimbettes.  Die  Keimkraftprüfungen  werden  unter
Ausschluß  künstlicher  Belichtung  ausgeführt.
f)  Zeitdauer  des  Keimversuches.  Der  Abschluß  des  Keimversuches  wird
festgesetzt:
nach  vollen  10  Tagen  für  Bohnen,  Buchweizen,  Dotter,  Erbsen,  Kleearten,  Kohlarten,  Kresse,
Kürbis,  Lein,  Linsen,  Lupinen,  Mais,  Mohn,  Ölrettich,  Platterbse,
Raps,  Rettich,  Rübsen,  Senf,  Sojabohne,  Sonnenblume,  Spinat,
Spörgel,  Timothee,  Wicke,  Zerealien,  Zichorie;
„  „  14  „  „  Beta,  Dill,  Esparsette,  Fenchel,  Glanzgras,  Gurke,  Hanf,  Hornklee, ­
  Kerbel,  Möhre,  Raigräser  (Lolium  und  Arrhenatherum),
Reseda,  Serradella,  Sorgho,  Tabak,  Wiesenkuopf  (Poterium);
„  „  21  „  „  Eibisch,  Gräser  (ausgen.  Rispen-  und  Raigräser  sowie  Timothee),
Kümmel,  Maulbeere;
„  „  28  „  „  Ahorn,  Anis,  Birken,  Eichen,  Erlen,  Hornbaum  (Carpinus),  Nadelhölzer ­
  (ausgen.  Pinus  sylvestris  und  P.  Strobus),  Rispengräser,
Rotbuchen;
„  „  42  „  „  Obstkerne,  Pinus  sylvestris  und  P.  Strobus.
Nach  dem  Abschluß  des  Keimversuches  mit  Nadelhölzern  ist  zur  Feststellung
des  Zustandes  der  nicht  gekeimten  Samen  die  Schnittprobe  auszuführen  und  im
Untersuchungsbericht  anzugeben,  wie  viele  der  nicht  gekeimten  Samen  taub,  faul
und  noch  scheinbar  frisch  befunden  worden  sind.
Im  allgemeinen  ist  nur  die  wirklich  gefundene  prozentige  Keimkraft
für  den  „Gebrauchswert“  (das  Erzeugnis  aus  Reinheit  und  Keimkraft)  in  Ansatz  zu
bringen.  Papilionazeen-Samen,  welche  beim  Abschluß  des  Keimversuches  zwar  noch
nicht  gekeimt,  aber  gesund  gequollen  sind,  gelten  als  gekeimt.  Die  Prozentzahl
der  beim  Abschluß  des  Keimversuches  noch  scheinbar  frisch  (Nadelhölzer,  Beta)
bezw.  noch  ungequollen  oder  „hartschalig“  (Papilionazeen)  befundenen  Samen  ist
jedoch  nebenbei  im  Untersuchungsberichte  aufzuführen,  mit  dem  Bemerken,  daß
ein  im  Einzelfall  unbestimmbarer  Bruchteil  derselben  voraussichtlich  noch
naohkeimen  dürfte.
Grassamen,  welche  ihre  Stammachse  früher  als  die  Würzelchen  hervorstrecken,
sowie  kleeartige  und  andere  Samen,  welche  infolge  von  inneren  Verletzungen
(Drusch-  und  Ritzbruch)  im  Keimbett  zerfallen,  werden  noch  behufs  weiterer
Beobachtung  im  Keimbett  belassen.  Entwickeln  sie  bis  zum  Abschluß  des  Versuches
e ine  oder  mehrere  gesunde  Nebenwurzeln,  so  werden  sie  als  gekeimt  gerechnet.
Zur  richtigen  Beurteilung  der  Bruchkörner  werden  irgendwie  zweifelhafte
Samen  überhaupt  nicht  vor  dem  Ablauf  von  72  Stunden  (Bonn  1900)  bezw.  vor  dem
vollendeten  Abwurf  der  Samenhülle  dem  Keimbett  entzogen.
Da  übergroße  Nässe  den  Zerfall  geschädigter  Samen  beschleunigt,  so  ist  die
^  or schrift  in  Punkt  9  c  hier  besonders  zu  beachten.
g)  Keimungs-Energie.  Für  die  Bestimmung  der  „Keimungs-Energie“
einer  Samenprobe  wird  eine  Zeitdauer  festgesetzt  von:
^  -Tagen  bei  Dotter,  Erbsen,  Kleearten,  Kohlarten,  Kresse,  Lein,  Linsen,  Mais,  Mohn,
Ölrettich,  Raps,  Rettich,  Rübsen,  Senf,  Sojabohne,  Spörgel,  Wicken,  Zerealien
(ausgen.  Hafer),  Zichorie;
>i  „  Bohnen,  Buchweizen,  Hafer,  Kürbis,  Lupinen,  Sonnenblume,  Spinat;
0  n  „  Beta,  Dill,  Eibisch,  Esparsette,  Gnrken,  Platterbsen,  Raigräsern  (Lolium  und
Arrhenatherum),  Serradella,  Tabak,  Timotheegras,  Wiesenknopf  (Poterium),
Wiesenschwiugel;
Landwirtschaftliche  Stoffe,  3.  Auflage.  28
            
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