Die Untersuchung der Sämereien.
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Holcus, Morus, Nicotiana, Pinus Strobus, Poa, Trisetum, Zea ist dagegen eine täglich
sechsstündige Erhöhung der Keimbettwärme auf 30° erforderlich.
e) Beleuchtung des Keimbettes. Die Keimkraftprüfungen werden unter
Ausschluß künstlicher Belichtung ausgeführt.
f) Zeitdauer des Keimversuches. Der Abschluß des Keimversuches wird
festgesetzt:
nach vollen 10 Tagen für Bohnen, Buchweizen, Dotter, Erbsen, Kleearten, Kohlarten, Kresse,
Kürbis, Lein, Linsen, Lupinen, Mais, Mohn, Ölrettich, Platterbse,
Raps, Rettich, Rübsen, Senf, Sojabohne, Sonnenblume, Spinat,
Spörgel, Timothee, Wicke, Zerealien, Zichorie;
„ „ 14 „ „ Beta, Dill, Esparsette, Fenchel, Glanzgras, Gurke, Hanf, Horn
klee, Kerbel, Möhre, Raigräser (Lolium und Arrhenatherum),
Reseda, Serradella, Sorgho, Tabak, Wiesenkuopf (Poterium);
„ „ 21 „ „ Eibisch, Gräser (ausgen. Rispen- und Raigräser sowie Timothee),
Kümmel, Maulbeere;
„ „ 28 „ „ Ahorn, Anis, Birken, Eichen, Erlen, Hornbaum (Carpinus), Nadel
hölzer (ausgen. Pinus sylvestris und P. Strobus), Rispengräser,
Rotbuchen;
„ „ 42 „ „ Obstkerne, Pinus sylvestris und P. Strobus.
Nach dem Abschluß des Keimversuches mit Nadelhölzern ist zur Feststellung
des Zustandes der nicht gekeimten Samen die Schnittprobe auszuführen und im
Untersuchungsbericht anzugeben, wie viele der nicht gekeimten Samen taub, faul
und noch scheinbar frisch befunden worden sind.
Im allgemeinen ist nur die wirklich gefundene prozentige Keimkraft
für den „Gebrauchswert“ (das Erzeugnis aus Reinheit und Keimkraft) in Ansatz zu
bringen. Papilionazeen-Samen, welche beim Abschluß des Keimversuches zwar noch
nicht gekeimt, aber gesund gequollen sind, gelten als gekeimt. Die Prozentzahl
der beim Abschluß des Keimversuches noch scheinbar frisch (Nadelhölzer, Beta)
bezw. noch ungequollen oder „hartschalig“ (Papilionazeen) befundenen Samen ist
jedoch nebenbei im Untersuchungsberichte aufzuführen, mit dem Bemerken, daß
ein im Einzelfall unbestimmbarer Bruchteil derselben voraussichtlich noch
naohkeimen dürfte.
Grassamen, welche ihre Stammachse früher als die Würzelchen hervorstrecken,
sowie kleeartige und andere Samen, welche infolge von inneren Verletzungen
(Drusch- und Ritzbruch) im Keimbett zerfallen, werden noch behufs weiterer
Beobachtung im Keimbett belassen. Entwickeln sie bis zum Abschluß des Versuches
e ine oder mehrere gesunde Nebenwurzeln, so werden sie als gekeimt gerechnet.
Zur richtigen Beurteilung der Bruchkörner werden irgendwie zweifelhafte
Samen überhaupt nicht vor dem Ablauf von 72 Stunden (Bonn 1900) bezw. vor dem
vollendeten Abwurf der Samenhülle dem Keimbett entzogen.
Da übergroße Nässe den Zerfall geschädigter Samen beschleunigt, so ist die
^ or schrift in Punkt 9 c hier besonders zu beachten.
g) Keimungs-Energie. Für die Bestimmung der „Keimungs-Energie“
einer Samenprobe wird eine Zeitdauer festgesetzt von:
^ -Tagen bei Dotter, Erbsen, Kleearten, Kohlarten, Kresse, Lein, Linsen, Mais, Mohn,
Ölrettich, Raps, Rettich, Rübsen, Senf, Sojabohne, Spörgel, Wicken, Zerealien
(ausgen. Hafer), Zichorie;
>i „ Bohnen, Buchweizen, Hafer, Kürbis, Lupinen, Sonnenblume, Spinat;
0 n „ Beta, Dill, Eibisch, Esparsette, Gnrken, Platterbsen, Raigräsern (Lolium und
Arrhenatherum), Serradella, Tabak, Timotheegras, Wiesenknopf (Poterium),
Wiesenschwiugel;
Landwirtschaftliche Stoffe, 3. Auflage. 28