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Die Untersuchung der Sämereien.
6 Tagen bei Fenchel, Goldhafer, Hanf, Hornklee, Kerbel, Möhre, Reseda, Sorgho, Strauß
gräsern ;
7 „ Anis, Eiche, Fichte, Puchssohwanzgras, Glanzgräs, Kammgras, Knaulgras,
Kümmel, Maulbeere, Ruchgras, rotem und Schafschwiugel, Schmielen;
10 „ Ahorn, Birke, Buche, Erle, Hornhaum, Lärche, Rispengras, Tanne;
14 „ „ Pinus sylvestris und P. Strobus.
10. Wertbestimmung von Grassnmen. Bei Prüfungen der feineren bezw.
schwierigeren Grassamen Aira, Agrostis, Alopecurus, Anthoxanthum, Arrlienatherum,
Dactylis, Festuca ovina und rubra, Holeus, Poa usw. wird folgendes Verfahren
eingeschlagen:
Man zieht eine Mittelprobe von der oben (§ 3) vorgeschriebenen Größe und
liest die „fremden Bestandteile“ (Steinchen, fremde Samen usw.) heraus.
Von den so gereinigten Scheinfrüchten werden zwei kleine Mittelproben,
jede für sich, hergestellt, so groß, daß jede mindestens 300—400 volle Körner
enthält. Boi Dactylis, Festuca ovina, Alopecurus genügen für diesen Zweck (un
gefähr) 0,4 g, bei Arrhenatherum 1,0 g, bei Poa 0,1 und bei Agrostis 0,06 g.
Kleine Abänderungen dieser Gewichtsmengen werden bedingt durch den annähernd
abzuschätzenden größeren oder geringeren Gehalt an tauben Scheinfrüchten. -
Beide Mittelproben werden genau gewogen und ohne „Vorquellung“ ins Keirabett ge
bracht. — Das Ergebnis der Keimkraftprüfung wird auf 1 g der rohen Probe berechnet.
Bei Schiedsprüfungen werden nach Verlauf einiger Tage — jedenfalls bis zu
dem die Keimungs-Energie anzeigenden Zeitpunkt — die im feuchten Zustande
leichter erkennbaren leeren oder solche Scheinfrüchte, die statt des Kornes Antheren
oder Insektenlarven enthalten, herausgelesen (zweckmäßig mittels eines Diaphanoskops).
Scheinfrüchte, welche eine — wenn auch mangelhaft entwickelte — Karyopse ent
halten, verbleiben, der Zahl nach genau bestimmt, im Keimbett. Im allgemeinen
wird bei beständig 20°, die in § 9 d genannten Gattungen aber, wie dort angegeben,
bei einer zwischen 20 und 30° wechselnden Temperatur geprüft und das Ergebnis
auf 1 g der rohenProbe, sowie prozentig auf die ein Korn enthaltenden („vollen“) Schein
früchte berechnet. — Die herausgelesenen tauben Scheinfrüchte werden bei Zimmer
temperatur wieder getrocknet und ihr Lufttrockengewicht dem „Fremden“ zugerechnet.
11. Wertbestiminmig von Beta. Bei der Prüfung von Eunkel- und Zucker
rübenknäulen wird durch die Beziehung der von einer bestimmten Anzahl Durch
schnittsknäulen von bekanntem Gewicht gewonnenen Keimpflänzchen auf die in den
Knäulen enthaltenen (durch die nachträgliche Schnitt probe zu ermittelnden)
Samen die wirkliche Keimkraft zuverlässig bestimmt. Bei Schiedsanalysen ist
daher diese Bestimmung der Samenzahl durch nachträgliche Schnittprobe stets
durchzufUhren. Für gewöhnlich wird folgendes abgekürzte Verfahren für Beta als
zulässig erklärt.
Es wird zunächst das Durchschnittsgewicht der Knäule aus einer korrekt
gezogenen, von fremden Bestandteilen und nötigenfalls von anhaftenden Hochblättern
(durch Reiben) befreiten Mittelprobe, welche mindestens 2000 Knäule enthält —
noch sicherer aus der ganzen eingegangenen (gereinigten) Probe ■— durch Wägung
und Zählung bestimmt. Hierauf werden 3 x 100 Durchschnittsknäule (unter denen
große, mittlere und kleine in annähernd gleichem Verhältnis enthalten sind, wie in
der Gesamtprobe), jede 100 für sich, von der gereinigten Mittel- oder Gesamtprobe
abgezählt und gewogen. Weicht das Gewicht der einen oder anderen 100 Knäule
von dem Durchschnittsgewicht um 10 oder mehr Prozente ab, so werden erstere
durch Auswechselung einzelner Körner in eine nähere Übereinstimmung mit dem
Durchschnittsgewicht gebracht. Letzteres sowie das Gewicht der je 100 Knäule
ist in dem üntersuchungsberichte anzugeben.