Object: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

Religisse Bewegung; LCuther. 
277 
den Papst; Imperium und Sacerdotium schienen ihm auf— 
einander angewiesen, wie nur irgend einem Kaiser des Mittel— 
alters: sie standen ihm noch auf der unerschütterten, un— 
erschütterlichen mittelalterlichen Grundlage. 
Das alles war nicht geeignet, den Kaiser zur Hoffnung 
jenes Teils der Nation zu machen, der Luther zujubelte. Aber 
auch den Fürsten und andern Ständen, die für die deutsche 
Libertät schwärmten, gaben, wenn nicht Persönlichkeit und 
Hof, so doch die ersten Maßregeln des Kaisers im Reiche bald 
zu denken. 
Zwar daß der Kaiser sich denjenigen norddeutschen Fürsten 
wenig gnädig erwies, die als Freunde Frankreichs bekannt 
waren, erschien begreiflich. Was aber sollte man zu Karls 
Politik in Württemberg sagen? 
Hier war, wie wir wissen!, Herzog Ulrich vor der Königs— 
wahl des Jahres 1519 seines Landes verjagt worden. Aber 
schon im August 1519 hatte er versucht, sich wieder festzu— 
setzen. Dagegen war denn der schwäbische Bund als Friedens— 
bewahrer Oberdeutschlands von neuem aufgetreten, mit ihm 
auch Karl, der als österreichischer Erzherzog dem Bunde an— 
gehörte. Ulrich ward vertrieben und flüchtete in die ihm 
freundlich gesinnte Schweiz. Das Schicksal seines Landes war 
nun zweifelhaft; sollte aber Ulrich abgesetzt werden, so mußte 
ihm nach Reichsrecht sein Sohn Christoph folgen. Da that 
Karl einen unglaublichen Schritt: er „kaufte“ am 6. Februar 
1520 dem schwäbischen Bunde das Herzogtum gegen Ersatz der 
Kriegskosten ab und fügte es dem Besitz seiner deutschen Länder 
ein, deren Regierung er damals dem Erzbischof Matthäus 
Lang von Salzburg, bald darauf dem Erzherzog Ferdinand, 
seinem Bruder, unterstellte. Es war ein offener Rechts— 
bruch. Freilich: die alterstrebte festere Stützung der vorder— 
österreichischen Besitzungen durch ein größeres Territorium und 
ihr Zusammenhang mit der Centralmacht des Hauses Habsburg 
an der Donau, wie man ihn im 14. und 15. Jahrhundert 
S. oben S. 257.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.