Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

B.  Chemische  Untersuchungsverfahren.
1.  Bestimmung  der  freien  Fettsäuren  (des  Säuregrades)  und  des  Neutralfettes.
a)  Bestimmung  der  freien  Fettsäuren  (des  Säuregrades).  „5—10  g
(Butter-)  Fett  werden  in  30—40  ccm  einer  säurefreien  Mischung  gleicher  ßaumteile
Alkohol  und  Äther  gelöst  und  unter  Verwendung  von  Phenolphthalein  (in  1  °/ 0 -iger
alkoholischer  Lösung)  als  Indikator  mit  X i  10  Normal-Alkalilauge  titriert.  Die  freien
Fettsäuren  werden  in  Säuregraden  ausgedrückt.  Unter  Säuregrad  eines  Fettes
versteht  man  die  Anzahl  Kubikzentimeter  Nor  mal-Alkali,  die  zur  Sättigung  von
100  g  Fett  erforderlich  sind.“  (Margarine-Gesetz.)
Palls  sich  während  der  Titration  ein  Teil  des  Fettes  unlöslich  ausscheidet,  so  setzt
man  neue  Mengen  des  Lösungsgemisches  hinzu  und  führt  darauf  die  Titration  zu  Ende.
Vielfach  berechnet  man  den  Gehalt  an  freien  Fettsäuren  auch  auf  Ölsäure.  1  ccm
1 / 10  Normal-Alkalilauge  entspricht  0,0282  g  Ölsäure.
Enthält  ein  Öl  noch  von  der  Reinigung  her  etwa  freie  Mineralsäureu,  so  lassen
sich  dieselben  bestimmen,  indem  man  das  Öl  mit  Wasser  ausschüttelt,  die  wässerige  Schicht
von  dem  Öl  trennt  und  titriert.
h)  Bestimmung  des  Neutralfettes.  Man  neutralisiert,  wie  vorhin  angegeben, ­
  in  der  alkoholischen  Lösung  von  1—2  g  Fett  durch  Titration  die  freien
Fettsäuren,  verdünnt  mit  dem  gleichen  Volumen  Wasser  und  schüttelt  wiederholt
mit  Petroläther  aus.  Der  nach  dem  Abdestillieren  des  Petroläthers  verbleibende
Rückstand  wird  als  Neutralfett  gewogen.
2.  Bestimmung  der  Verseifungszahl  (der  Köttstorferschen  Zahl).
Die  Verseifungszahl  gibt  an,  wieviel  Milligramm  Kaliumhydroxyd
zur  Verseifung  von  1  g  Fett  erforderlich  sind.
„Man  wägt  1—2  g  (Butter-)  Fett  in  einem  Kölbchen  aus  Jenaer  Glas  von
150  ccm  Inhalt  ab,  setzt  25  ccm  einer  annähernd  1 / 2  normalen  alkoholischen  Kalilauge ­
  hinzu,  verschließt  das  Kölbchen  mit  einem  durchbohrten  Korke,  durch  dessen
Öffnung  ein  76  cm  langes  Kühlrohr  aus  Kaliglas  führt.  Man  erhitzt  die  Mischung
auf  dem  kochenden  Wasserbade  15  Minuten  lang  zum  schwachen  Sieden.  Um  die
Verseifung  zu  vervollständigen,  ist  der  Kolbeninhalt  durch  öfteres  Uraschwenken,
jedoch  unter  Vermeidung  des  Verspritzens  an  den  Kühlrohrverschluß,  zu  mischen.
Das  Ende  der  Verseifung  ist  daran  zu  erkennen,  daß  der  Kolbeninhalt  eine  gleichmäßige, ­
  vollkommen  klare  Flüssigkeit  darstellt,  in  der  keine  Fetttröpfchen  mehr
sichtbar  sind.  Man  versetzt  die  vom  Wasserbade  genommene  Lösung  mit  einigen
Tropfen  alkoholischer  Phenolphthaleinlösung  und  titriert  die  noch  heiße  Seifenlösung ­
  sofort  mit  1 / 2  Normalsalzsäure  zurück.  Die  Grenze  der  Neutralisation  ist
sehr  scharf;  die  Flüssigkeit  wird  beim  Übergang  in  die  saure  Reaktion  rein  gelb
gefärbt.
Bei  jeder  Versuchsreihe  sind  mehrere  blinde  Versuche  in  gleicher  Weise,  aber
ohne  Anwendung  von  Fett  auszuführen,  um  den  Wirkungswert  der  alkoholischen
Kalilauge  gegenüber  der  1 / 2  normalen  Salzsäure  festzustellen.
Aus  den  Versuchsergebnissen  berechnet  man,  wieviel  Milligramm  Kaliumhydroxyd ­
  erforderlich  sind,  um  genau  1  g  des  Butterfettes  zu  verseifen.  Dies  ist
die  Verseifungszahl  oder  Köttstorfersche  Zahl  des  (Butter-)  Fettes.“  (Margarine-Gesetz.)

Beispiel;  Angenommen,  es  seien  angewendet  1,7955  g  Butterfett,  die  zur  Verseifung
zugesetzten  25,0  ccm  Kalilauge  entsprächen  23,5  ccm  Salzsäure,  1  ccm  Salzsäure  neutralisiere
genau  28,1  mg  Kaliumhydroxyd  und  es  seien  8,9  com  Salzsäure  zur  Neutralisation  des
nach  der  Verseifung  noch  vorhandenen  freien  Kaliumhydroxyds  erforderlich  gewesen.
            
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