Phytosterin-Probe und Phytosterinacetat-Probe.
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13. Es erscheint im Interesse der Substanzersparung nicht erforderlich, bei jeder Kristalli
sation Doppelbestimmungen des Schmelzpunktes auszuführen, da sich die Schmelz
punkte einer jeden Kristallisation jedesmal durch die Schmelzpunkte der folgenden
Kristallisation, die gleich oder höher sein müssen, kontrollieren lassen.
14. Die Sohmelzpunktangaben 116 (korr.) bezw. 117° (korr.) beziehen sich auf die voll
ständige Schmelzung der Ester, während der Beginn des Schmelzens (das Durch
sichtigwerden) durchweg etwa 0,6° tiefer liegt. Wenn A. Börner bei reinen Essig
säure-Cholesterinestern den Punkt des vollständigen Schmelzens auch nicht über 114,6°
(korr.) gefunden hat, so hält er es doch für angebracht, erst von 116° an auf einen
Zusatz von Pflanzenfett zu schließen, da die Bestimmung der Schmelzpunkte je nach
der Ausführung derselben von verschiedenen Beobachtern vielfach bei einer und der
selben Substanz nicht unerhebliche Abweichungen aufweist. Ferner hat er vorläufig
die Grenze — 117° (korr.) —, von der an mit Bestimmtheit auf einen Zusatz
von Pflanzenfett zu schließen ist, absichtlich so weit hinaufgesohoben, obgleich sie
voraussichtlich schon bei 116° (korr.) liegen dürfte, bis ein noch größeres Unter
suchungsmaterial vorliegt.
Die Phytosterinacetat-Probe eignet sich zum Nachweise aller
Pfanzenfette in allen Tierfetten. 1 ) Sie ist bis jetzt im Prinzip nur eine
qualitative Prüfung, wenngleich bei geringen Zusätzen, wenn die Art der
Pflanzenfette bekannt ist, bei längerer Übung und beim Vergleich mit Mischungen
von bekanntem Gehalt eine annähernde Schätzung der zugesetzten Menge Pflanzen
fett nicht ausgeschlossen ist.
l ) Bei Wollfett ist das Verfahren noch nicht angewendet worden und muß vor-
laufig dahingestellt bleiben, ob dasselbe bei diesem wegen seines hohen Cholesteringehaltes
und wegen des Gehaltes an Isooholesterin den Nachweis von Pflanzenfett bezw. geringer
Mengen desselben ermöglicht.