Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Phytosterin-Probe  und  Phytosterinacetat-Probe.

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13.  Es  erscheint  im  Interesse  der  Substanzersparung  nicht  erforderlich,  bei  jeder  Kristallisation ­
  Doppelbestimmungen  des  Schmelzpunktes  auszuführen,  da  sich  die  Schmelzpunkte ­
  einer  jeden  Kristallisation  jedesmal  durch  die  Schmelzpunkte  der  folgenden
Kristallisation,  die  gleich  oder  höher  sein  müssen,  kontrollieren  lassen.
14.  Die  Sohmelzpunktangaben  116  (korr.)  bezw.  117°  (korr.)  beziehen  sich  auf  die  vollständige ­
  Schmelzung  der  Ester,  während  der  Beginn  des  Schmelzens  (das  Durchsichtigwerden) ­
  durchweg  etwa  0,6°  tiefer  liegt.  Wenn  A.  Börner  bei  reinen  Essigsäure-Cholesterinestern ­
  den  Punkt  des  vollständigen  Schmelzens  auch  nicht  über  114,6°
(korr.)  gefunden  hat,  so  hält  er  es  doch  für  angebracht,  erst  von  116°  an  auf  einen
Zusatz  von  Pflanzenfett  zu  schließen,  da  die  Bestimmung  der  Schmelzpunkte  je  nach
der  Ausführung  derselben  von  verschiedenen  Beobachtern  vielfach  bei  einer  und  derselben ­
  Substanz  nicht  unerhebliche  Abweichungen  aufweist.  Ferner  hat  er  vorläufig
die  Grenze  —  117°  (korr.)  —,  von  der  an  mit  Bestimmtheit  auf  einen  Zusatz
von  Pflanzenfett  zu  schließen  ist,  absichtlich  so  weit  hinaufgesohoben,  obgleich  sie
voraussichtlich  schon  bei  116°  (korr.)  liegen  dürfte,  bis  ein  noch  größeres  Untersuchungsmaterial ­
  vorliegt.
Die  Phytosterinacetat-Probe  eignet  sich  zum  Nachweise  aller
Pfanzenfette  in  allen  Tierfetten. 1 )  Sie  ist  bis  jetzt  im  Prinzip  nur  eine
qualitative  Prüfung,  wenngleich  bei  geringen  Zusätzen,  wenn  die  Art  der
Pflanzenfette  bekannt  ist,  bei  längerer  Übung  und  beim  Vergleich  mit  Mischungen
von  bekanntem  Gehalt  eine  annähernde  Schätzung  der  zugesetzten  Menge  Pflanzenfett ­
  nicht  ausgeschlossen  ist.
l )  Bei  Wollfett  ist  das  Verfahren  noch  nicht  angewendet  worden  und  muß  vorlaufig
  dahingestellt  bleiben,  ob  dasselbe  bei  diesem  wegen  seines  hohen  Cholesteringehaltes
und  wegen  des  Gehaltes  an  Isooholesterin  den  Nachweis  von  Pflanzenfett  bezw.  geringer
Mengen  desselben  ermöglicht.
            
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