Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Zuokerfabrikation.

stand  mit  Wasser  nachgewaschen.  Das  milchig  getrübte  Filtrat  wird  geklärt  und  entsprechend ­
  aufgefüllt.  Marzipan  ist  in  der  Regel  frei  von  Invertzucker.
g)  Kakes  und  ähnliche  Backwaren.
Man  übergießt  das  halbe  Normalgewicht  der  fein  zerriebenen  Probe  in  einem  Kolben
von  ungefähr  50  ccm  Raumgehalt  mit  etwa  30  ccm  kaltem  Wasser  und  läßt  das  Ganze
unter  öfterem  Umschwenken  1  Stunde  stehen.  Nach  dieser  Zeit  filtriert  man  die  überstellende ­
  Flüssigkeit  mit  Hilfe  einer  sehr  schwach  wirkenden  Säugpumpe,  zieht  den  Rückstand ­
  im  Kolben  noch  mehrmals  kürzere  Zeit  mit  kaltem  Wasser  aus,  bringt  schließlich
die  unlöslichen  Bestandteile  mit  auf  das  Filter  und  wäscht  mehrmals  mit  kaltem  Wasser
nach.  Die  vereinigten  klaren  Auszüge  werden  auf  100  ccm  aufgefüllt.  Der  Zuckergehalt
der  Lösung  wird  in  allen  Fällen  nach  dem  für  die  Untersuchung  solcher  zuckerhaltigen
Waren  angegebenen  Verfahren  ermittelt,  welche  2  vom  Hundert  Invertzucker  und  darüber
enthalten.
h)  Verzuckerte  Süd-  und  einheimische  Früchte  glasiert  oder  kandiert;  in
Zuckerauflösungen  eingemachte  Früchte  (Schachtelmus,  Pasten,  Kompott,
Gallerte).
Sind  die  Waren  stärkezuckerfrei,  so  ist  die  Bestimmung  des  Zuckers  nach  dem  unter
1  in  Anlage  B  gegebenen  Verfahren  auszuführen.  Sind  sie  unter  Verwendung  von  Stärkezuoker
  eingemacht,  so  ist  das  weiter  unten  beschriebene  Verfahren  anzuwenden.  Die  Vorbereitung ­
  der  Proben  zur  Untersuchung  hat  in  folgender  Weise  zu  geschehen:
Die  für  die  Untersuchung  entnommenen  Früchte  werden  gewogen  und  in  einen  großen
Trichter,  in  welchem  sich  ein  Porzellansieb  befindet,  geschüttet.  Man  läßt  die  Zuckerlösung
möglichst  gut  abtropfen  und  nimmt  darauf,  falls  bei  Steinobst  die  Steine  vor  dem  Einmachen
nicht  entfernt  worden  waren,  deren  Entfernung  vor.  Die  Steine  werden  möglichst  vom
Fruchtfleisch  befreit,  gewogen  und  ihr  Gewicht  von  dem  Gesamtgewicht  abgezogen.  Die
etwa  an  den  Händen  haften  gebliebenen  Teile  des  Fruchtfleisches  und  der  Zuckerlösung
werden  am  zweckmäßigsten  mit  einem  Messer  entfernt  und  mit  den  Früchten  in  eine  gut
verzinnte  Fleischhackmasohine  oder  eine  andere  geeignete  Vorrichtung  gebracht.  Um  einen
gleichmäßigen  Brei  zu  erzielen,  läßt  man  die  Masse  mehrere  Male  durch  die  Maschine  gehen,
fügt  alsdann  die  Zuckerlösung  hinzu  und  schickt  das  Ganze  noch  4—5-mal  durch  die
Maschine.  Beim  Arbeiten  nach  diesem  Verfahren  kann  nicht  vermieden  werden,  daß  kleine
Mengen  des  Breies  an  den  inneren  Wandungen  der  Gefäße  haften  bleiben;  doch  sind  diese
im  Vergleiche  zum  Gesamtgewichte  so  gering,  daß  sie,  ohne  das  Ergebnis  der  Untersuchung
wesentlich  zu  beeinträchtigen,  vernachlässigt  werden  können.  Will  man  jedoch  auf  diese
Menge  nicht  verzichten,  so  spült  man  die  betreffenden  Gefäße  mit  etwa  100  ccm  lauwarmem
Wasser  aus,  fängt  die  Flüssigkeit  für  sich  auf,  füllt  sie  zu  100  ccm  auf  und  bestimmt
darin  den  Rohrzuckergehalt  auf  dieselbe  Weise  wie  in  der  Hauptmenge.  Die  in  diesen
Resten  ermittelte  Rohrzuckermenge  ist  in  entsprechender  Weise  zu  berücksichtigen.
200  g  des  durch  die  Zerkleinerung  erhaltenen  Breies  werden  auf  einer  empfindlichen
Tarierwage  abgewogen  und  mit  destilliertem  Wasser  auf  1  1  verdünnt.  Man  läßt  die
Mischung  unter  häufigem  Dmschütteln  24  Stunden  an  einem  kühlen  Orte  stehen  und  filtriert
nach  dem  letzten  Absetzen  200  ccm  durch  ein  großes  Paltenfilter.
Handelt  es  sich  um  glasierte  oder  kandierte  Früchte,  so  werden  diese  unter  sinngemäßer ­
  Abänderung  des  Verfahrens  in  gleicher  Weise  für  die  Untersuchung  vorbereitet.
Zur  Ausführung  der  Zuckerbestimmung  werden  bei  stärkezuckerfreien  Früchten  50  ccm
des  nach  obiger  Anleitung  erhaltenen  Filtrates  nach  dem  unter  1  der  Anlage  B  vorgeschriebenen ­
  Verfahren  invertiert  und  nach  der  Abstumpfung  der  Säuren  mit  einer  Natriumkarbonatlösung, ­
  welche  10  g  trockenes  Natriumkarbonat  im  Liter  enthält,  mit  Wasser  zu
I  1  aufgefüllt.  25  ccm  dieser  verdünnten  Lösung  dienen  nach  Zusatz  von  25  ccm  Wasser
und  50  ccm  Fehlingscher  Lösung  zur  Zuckerbestimmung  gemäß  dem  oben  genannten
Verfahren.
            
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