Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Ausführungs-Bestimmungen zum Zuokersteuergesetz. 
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Bei stärkezuokerhaltigen Früchten werden 
a) zur Bestimmung des reduzierenden Zuckers (Invertzucker -(- Stärkezucker) 100 com des 
Filtrats auf 500 ccm verdünnt; für gewöhnlich reicht dieser Grad der Verdünnung für 
die Ausführung der Bestimmung des reduzierenden Zuckers aus. Will man sich darüber 
Sicherheit verschaffen, so kocht man als Yorprohe 2 ccm Fehlingsche Lösung 
2 Minuten lang mit 1 ccm des verdünnten Filtrats; wird dabei nicht alles Kupfer 
reduziert, so ist die Verdünnung hinreichend. Im anderen Falle müssen 25 ccm des 
verdünnten oder 5 ccm des ursprünglichen Filtrats auf 50 ccm aufgefüllt werden. Mit 
dieser Verdünnung wird alsdann in allen Fällen die Ausführung der Bestimmung des 
reduzierenden Zuckers möglich sein; dazu verwendet man 25 ccm der verdünnten 
Lösung, setzt 25 ccm Wasser und 60 ccm Pehlingsohe Lösung zu und verfährt weiter 
nach 1 in Anlage B. 
b) Die Bestimmung des Gesamtzuokers erfolgt in der gleichen Weise wie die Zuoker 
bestimmung in den stärkezuckerfreien Früchten. 
Der Gehalt der stärkezuckerhaltigen Früchte an Rohrzucker ergibt sich aus dem 
Unterschiede der auf 100 g Brei berechneten Mengen Rohrzucker vor und nach der 
Inversion. 
Ist die bei der Zerkleinerung der Früchte an den inneren Gefäßwandungen haften 
gebliebene Menge des Breies besonders gesammelt und der Zuckergehalt darin ermittelt 
worden, so ist dieses Ergebnis bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen. 
Behufs Untersuchung von Schachtelmus, Pasten, Kompott, Gallerte u. dergl. werden 
200 g der Ware in einer Porzellan-Reibschale mit Wasser zu einem gleichmäßigen Brei 
zerrieben und mit Wasser zu 1 1 aufgefüllt. Die Untersuchung erfolgt weiter nach dem 
ihr stärkezuckerfreie gezuckerte Früchte angegebenen Verfahren. 
C. Zuckerhaltige alkoholhaltige Flüssigkeiten. 
Bei der Polarisation braucht der Alkohol nicht entfernt zu werden; vor der Inversion 
muß dies jedoch geschehen. 
D. Flüssiger Raffinadezucker. 
Der flüssige Raffinadezucker enthält in der Regel Invertzucker. Die Untersuchung 
kann sich darauf beschränken, festzustellen, daß mindestens ein Zuckergehalt von insgesamt 
U5 vom Hundert vorhanden ist. 
E. Invertzuokersirup. 
Die Feststellung des Zuckergehalts erfolgt nach dem unter 1 in Anlage B an 
gegebenen Verahren. 
F. Eingedickte Milch. 
100 g der Milchprobe werden abgewogen, mit Wasser zu einer leicht flüssigen Masse 
verrührt und in einen Meßkolben von 500 ccm Raumgehalt gespült. Die Flüssigkeit wird 
darauf mit etwa 20 com Bleiessig versetzt, mit Wasser zu 500 ccm aufgefüllt, durchgeschüttelt 
UI| d filtriert. 
Vom Filtrat werden 75 ccm in einen Kolben von 100 ccm Raumgehalt gebracht und, 
wenn erforderlich, mit etwas Tonerdebrei versetzt. Darauf wird mit Wasser zur Marke 
aufgefüllt, filtriert und nach Anlage C polarisiert. 
Ferner werden 75 ccm desselben Filtrats mit 5 ccm Salzsäure vom spezifischen Ge 
wicht 1,19 versetzt, nach Vorschrift der Anlage B invertiert, zu 100 ccm aufgefüllt und 
filtriert, worauf wiederum die Polarisation für 20° bestimmt wird. Hiernach berechnet sich 
der Gehalt Z der eingedickten Milch an Rohrzucker aus der Gleichung 
Z = 1,26 (1,016 . P — J), 
worin P die vor der Inversion, J die nach der Inversion gefundene Polarisation bedeutet.
	        
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