Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Spiritusfabrikation.

Man  ermittelt  zunächst  das  spezifische  Gewicht  der  alkoholischen  Flüssigkeit
mit  dem  Pyknometer  oder  der  Westphalschen  Wage.  Dann  destilliert  man  von
einem  bestimmten,  hei  der  Normaltemperatur  15,5°  abgemessenen  Volumen  derselben
etwa  *  2 / 3  ab,  läßt  das  Destillat  erkalten,  bringt  es  mit  destilliertem  Wasser  von
der  Normaltemperatur  auf  das  Volumen  der  in  Arbeit  genommenen  Flüssigkeit,  oder
man  verdünnt  letztere  mit  etwas  Wasser  und  destilliert  genau  das  ursprüngliche
Volumen 1 )  (gemessen  bei  der  Normaltemperatur)  ab  und  bestimmt  das  spezifische
Gewicht  des  Destillats.
Flüssigkeiten  mit  einem  Gehalt  an  aromatischen  Stoffen  (ätherischen  ölen
oder  Essenzen)  werden  vorher  mit  Kochsalz  gesättigt,  indem  man  nach  der  amtlichen ­
  Verordnung  des  Bundesrates  vom  8.  Dezember  1891 2 )  in  einer  etwa  300  ccm
fassenden  Bürette  mit  Glasstöpsel  zunächst  30  ccm  Kochsalz  aufschichtet,  100  ccm
der  alkoholischen  Flüssigkeit  hinzugibt,  mit  Wasser  bis  zum  Teilstrich  270  ccm
nachfüllt,  durchsohüttelt  und  so  lange  Kochsalz  zusetzt,  bis  etwas  Kochsalz  ungelöst
bleibt.  Man  klemmt  die  Bürette  in  einen.Halter  und  überläßt  eine  halbe  Stunde
der  Ruhe.  Die  aromatischen  Bestandteile  scheiden  sich  oben  als  ölige  Schicht  ab
und  enthalten  keinen  Alkohol.  Man  nimmt  dann  von  der  unter  der  öligen  Schicht
befindlichen  salzhaltigen  Flüssigkeit  genau  die  Hälfte  (=  50  ccm  ursprünglicher
Flüssigkeit  entsprechend)  und  destilliert  wie  üblich.
Die  Ermittelung  des  Alkoholgehaltes  geschieht  wie  folgt:
Wenn  z,  B.  100  ccm  Branntwein  mit  50  ccm  Wasser  verdünnt,  hiervon  100  ccm
abdestilliert  werden  und  das  spezifische  Gewicht  dieses  Destillats  =  0,9439  ist,  so  entspricht ­
  letzteres  einem  Alkoholgehalt  von  44,86  Volumprozenten;  dieses  ist  das  Verhältnis
des  Volumens  des  in  der  Mischung  enthaltenen  Alkohols  zum  Volumen  der  Mischung.
Um  hieraus  Gewichtsprozente,  d.  h.  das  Verhältnis  des  absoluten  Gewichtes  des  in  der
Mischung  enthaltenen  Alkohols  zu  dem  absoluten  Gewicht  der  Mischung  zu  erhalten,  multipliziert ­
  man  die  Volumprozente  mit  dem  spezifischen  Gewicht  des  absoluten  Alkohols
=  0,7938  und  dividiert  durch  das  spezifische  Gewicht  der  erhaltenen  alkoholischen  Flüssig-44
  86  x  0  7938
keit,  also  in  diesem  Falle:  —’  ■  ’  =  37,72  Gewichtsprozente,  d.  h.  37,72  g  Alkohol
U.iMoy
in  100  g  einer  alkoholischen  Flüssigkeit  von  0,9439  spezifischem  Gewicht.  Die  Alkoholtabellen ­
  sind  durchweg  so  eingerichtet,  daß  neben  den  Volumprozenten  gleich  die  entsprechenden ­
  Gewichtsprozente  eingetragen  sind. 3 )
Um  für  die  ursprüngliche  Flüssigkeit  die  Gewichtsprozente  an  Alkohol  (=  A)  zu
ermitteln  —  und  dieses  sollte  allgemein  für  alkoholische  Flüssigkeit  geschehen  —,  muß
man  von  einer  bestimmten  Gewichtsmenge  derselben  =  g  eine  bestimmte  Gewichtsmenge
=  D  abdestillieren  und  das  spezifische  Gewicht  des  Destillats  bestimmen.  Aus  letzterem
erfährt  man  nach  den  Tabellen  den  Alkoholgehalt  des  Destillats  in  Gewichtsprozenten
=  d,  und  der  Alkoholgehalt  A  in  Gewichtsprozenten  der  ursprünglichen  Flüssigkeit  ist  dann:
*  Bxd
A  =
g
Angenommen,  es  sind  100  ccm  eines  Liqueurs  =  104,39  g  (oder  spezifisches  Gewicht
=  1,0439)  abgewogen,  diese  mit  60  ccm  Wasser  verdünnt  und  davon  100  ccm  von  0,9519
spezifischem  Gewicht  abdestilliert,  d.  h.  100  ccm  dieser  alkoholischen  Flüssigkeit  wiegen
95,19  g.  Dem  spezifischen  Gewicht  0,9519  entsprechen  33,63  Gewichtsprozente  Alkohol,

')  Man  destilliert  100  ccm  bis  auf  2—3  com  ab,  läßt  auf  15,5°  erkalten  und  ergänzt
den  Rest  bis  zur  Marke  100  mit  destilliertem  Wasser  von  16,5.°.
2 )  Vergl.  Zeitsohr.  f.  anal.  Chemie  1892,  31,  A.  V.  S.  10  (Anhang).
3 )  Die  Tabelle  von  K.  Windisch  (vergl.  Tabelle  No.  XVIII  im  Anhang)  gibt  neben  den
Volumprozenten  die  Gramm  Alkohol  in  100  ccm  an.
            
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